Datenschutzwoche
DSK: Ergebnisse der 3. DSK-Zwischenkonferenz
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu den Ergebnissen auf ihrer 3. Zwischenkonferenz vom 23.09.2026 per Pressemitteilung über die gefassten Beschlüsse und neuen Veröffentlichungen informiert.
Demnach hat sich die DSK über sogenannte „Smart Glasses“ ausgetauscht und den Prüfbericht des Hamburgischen Beauftragten zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe DatenschutzWoche Ausgabe 239 und 241). Nach Ansicht der DSK kann die Nutzung von Smart Glasses mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden sein. Sie appelliert an die Inhaber des Hausrechts von Einrichtungen, sich bewusst mit neuen Technologien und ihren Möglichkeiten auseinanderzusetzen und bei Bedarf auch Grenzen für deren Einsatz zu ziehen. Hersteller solcher Geräte sollten die Prinzipien des Datenschutzes durch Technikgestaltung beachten, damit Nutzende die datenschutzrechtliche Anforderungen auch tatsächlich umsetzen können. Die DSK weist darauf hin, dass die Nutzung von Smart Glasses ein gesellschaftspolitisches Thema ist, mit dem sich auch der deutsche oder der europäische Gesetzgeber befassen sollten. Ein angemessener Interessenausgleich, insbesondere im öffentlichen Raum, ist notwendig.
Die DSK hat die Entschließung „Freiheit schützen – Sicherheitsgesetze angemessen gestalten“ gefasst. Darin wird unterstrichen, dass die für eine freiheitliche Demokratie entscheidende Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gewahrt bleiben muss. Der Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts, die Sicherheitspakete des Bundes für Polizei und Zollverwaltung sowie ähnliche Vorhaben der Länder würden die Eingriffsbefugnisse u.a. der Polizeibehörden, des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes stark erweitern. Die DSK fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, die Pläne nochmals zu überdenken sowie bestehende Gesetze zu überprüfen.
Außerdem diskutierte die DSK über die im Jahr 2024 eingerichtete Dialoggruppe und entschied, das Format fortzuführen. Die Dialoggruppe organisiert den Austauschs mit bundesweit agierenden Organisationen, die einen besonderen Bezug zu Datenschutz und den Aufgaben und Tätigkeiten der DSK aufweisen.
Zudem hat die Datenschutzkonferenz Aktualisierungen der Kurzpapiere zur Einwilligung (Nr. 20) und zu Aufsichtsbefugnissen/Sanktionen (Nr. 2) veröffentlicht.
Neue Orientierungshilfe zur Videoüberwachung in Fitnessstudios
Als Ergebnis der 3. Zwischenkonferenz hat die Datenschutzkonferenz auch eine Orientierungshilfe zu Videoüberwachung in Fitnessstudios verabschiedet. Die Handreichung legt einheitliche Bewertungsmaßstäbe fest und soll verantwortliche Betreiber unterstützen, Videoüberwachung datenschutzkonform einzusetzen. Die Orientierungshilfe ist dabei ein Zusatz zur bestehenden Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“
Beleuchtet werden die verschiedenen Bereiche wie z.B. der Eingangsbereich, die Trainingsflächen, Erholungsbereiche sowie mögliche Zwecke, denen die Videoüberwachung dienen könnte. Die Thematik ist regelmäßig Gegenstand von Beschwerden und hat insbesondere aufgrund der Zunahme von (teilweise) personallosen Studios und dem damit einhergehenden vermehrten Einsatz von Videoüberwachungsanlagen an Bedeutung gewonnen.
Im Anschluss an die Veröffentlichung der Orientierungshilfe wird die DSK nun ein öffentliches Konsultationsverfahren einleiten und die Gelegenheit bieten, Stellungnahmen abzugeben. Auf Grundlage der Rückmeldungen wird die DSK im Anschluss über Anpassungs-, Ergänzungs- und Fortentwicklungserfordernisse beraten.
Aktuelle Gerichtsentscheidungen
- EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Spielmann vom 17.09.2026, Az. C-317/25 (Volltext): Zu den Anforderungen an die Einwilligung bei der Nutzung von personenbezogenen Daten für die Direktwerbung sowie dem Erfordernis über die Kenntnis der konkreten Identität einzelner Datenempfänger durch den Betroffenen.
- Landgericht Köln, Urteil vom 17.09.2026, Az. 33 O 120/24 (Volltext): Zur Anwendbarkeit von Art. 9 DSGVO und der unzulässigen Datenverarbeitung ohne entsprechende Einwilligung im Rahmen eines KI-Chatbots, auch wenn die Daten dem Verantwortlichen von Nutzenden selbst und ohne gezielte Nachfrage mitgeteilt werden. Hintergrund ist eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband gegen den Betreiber der App „Snapchat“ und den dort eingesetzten Chatbot „MyAI“.
Neues aus Bund und Ländern
- Bund: Deutschland (vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung) und Kanada fördern „LawZero“ mit insgesamt rund 300 Millionen Euro für die Entwicklung einer grundlegend neuen Form fortschrittlicher künstlicher Intelligenz, die vertrauenswürdig, sicher und leistungsfähig konzipiert ist.
- Bund: Kritik mehrerer Sachverständiger an den Gesetzentwürfen im Rahmen des „Sicherheitspakets 2.0“ im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss.
- Bund: Deutschland landet im E-Government-Vergleich der EU-Kommission nur auf Platz 22 von 27 („2026 State of the Digital Decade“). Der Branchenverband Bitkom hatte Deutschland in seinem DESI-Index Anfang August auf Platz 17 verortet.
- Bremen: Die Einführung eines KI-Überwachungssystems in Bremer Schwimmbädern wurde mangels einer durchgeführten Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO vorerst gestoppt. Das teilte die Bremer Bäder GmbH dem Landesbeauftragten für Datenschutz mit. Das bereits deutschlandweit eingesetzte System soll erkennen, wenn Badegäste zu ertrinken drohen, und Personal warnen.
- Bayern: Die Zahl der Cyberangriffe aus Russland, China und Nordkorea auf bayerische Behörden, kritische Infrastruktur und Unternehmen nimmt nach Angaben der Staatsregierung im Lagebericht zur Cybersicherheit weiter zu.
- Berlin: Interview von netzpolitik mit der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp zu den in Berlin beginnenden automatisierten Verhaltensüberwachung an „kriminalitätsbelastenden Orten“, den datenschutzrechtlichen Herausforderungen und dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG).
Internationale Nachrichten
- Irland: Bußgeld der irischen Datenschutzaufsichtsbehörde (DPC) gegen Google Ireland Ltd. in Höhe von 403 Millionen Euro infolge der Verarbeitung von Standortdaten in Verbindung mit bestimmten Dienstleistungen und Produkten von Google.
- Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) hat ein Unternehmen vor dem Einsatz von KI im Rahmen von Personalauswahl- und internen Mobilitätsprozessen gewarnt. Eine solche Warnung nach Art. 58 Abs. 2 lit. a DSGVO zählt zu den präventiven Abhilfebefugnissen der Datenschutzaufsichtsbehörden. Unternehmen würden in verschiedenen Phasen des Rekrutierungsprozesses zunehmend auf vollständig oder teilweise automatisierte Entscheidungsfindungen und Profiling (einschließlich KI-gestützter Verfahren) setzen. Während dies oft als kosteneffiziente Methode zur Prüfung von Bewerbungen angesehen wird, sieht die spanische Datenschutzaufsichtsbehörde zahlreiche datenschutzrechtliche Risiken.
- Europa: Guidelines 04/2026 des EDSA über die Anwendung der Befugnis zur Verhängung von Geldbußen im Verhältnis zu anderen Abhilfebefugnissen gemäß der DSGVO.
- Europa: Guidelines 3/2025 des EDSA zum Zusammenspiel zwischen DSA und der DSGVO in der finalen Version.
- Europa: Netzpolitik stellt die Eckpunkte des Entwurfs der EU-Kommission für den EU Kids Act vor.
- Schweiz: Gemeinsamer Leitfaden des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖP) und privatim (Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten) zur digitalen Überwachung in Pflegeeinrichtungen.
Neues aus den Aufsichtsbehörden
- Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder: Pressemitteilung zur 3. Zwischenkonferenz, welche am 23.09.2026 stattgefunden hat.
- Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder: Entschließung der DSK unter dem Titel „Freiheit schützen – Sicherheitsgesetze angemessen gestalten“.
- Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder: Orientierungshilfe zur Videoüberwachung in Fitnessstudios.
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz: Pressemitteilung „Datenschutzkommission und Transparenzbeirat Rheinland-Pfalz formieren sich neu“.
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg: Hinweis auf neue kostenfreie Schulungen im hauseigenen Bildungszentrum BIDIB zum Schwerpunkt Schule.