Datenschutz­woche

#97

Die DSK zur geplanten Einwilligungsverwaltungsverordnung

In einer Stellungnahme vom 11. Juli 2023 hat sich die Datenschutzkonferenz zu dem Referentenentwurf des BMDV für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung nach § 26 Abs. 2 TTDSG geäußert. Die Verordnung soll die Anforderungen an anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung (auch: Personal Information Management Systems, PIMS) regeln. Nach Auffassung der Behörden können PIMS sinnvoll sein, um der „Einwilligungsmüdigkeit“ bei Betroffenen vorzubeugen.

Das Ziel der Verordnung, dass Webseiten zukünftig ohne Einwilligungsbanner auskommen, ist aus Sicht der Datenschutzaufsichtsbehörden jedoch nicht erreichbar. Zur Begründung führen sie an, dass über Einwilligungsbanner „[…] regelmäßig Einwilligungen gemäß § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DS‐GVO und Art. 49 Abs. 1 lit. a DS‐GVO abgefragt […]“ werden; die geplante Verordnung kann sich aus Sicht der Behörden jedoch ausschließlich auf Einwilligungen nach dem TTDSG beziehen. Daher erwartet die DSK keinen nennenswerten Einfluss der geplanten Verordnung auf die Zahl der Einwilligungsbanner.

Datenschutzkonferenz: Termine für das Jahr 2024

Die Stellungnahmen und Empfehlungen der Datenschutzkonferenz sind für die datenschutzrechtliche Praxis von hoher Relevanz. Es ist daher erfreulich, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden ihre Sitzungstermine für das Jahr 2024 bereits in der 105. Datenschutzkonferenz am 10. und 11. Mai 2023 festgelegt und mit dem Protokoll veröffentlicht haben. Die Behörden werden sich demnach zu folgenden Terminen treffen, um ihre Tätigkeiten abzustimmen:

  • 24. Januar 2024: 1. Zwischenkonferenz als Videokonferenz
  • 16. und 17. April 2024: ggf. Treffen in Brüssel
  • 6. und 7. Mai 2024: Vorkonferenz als Videokonferenz
  • 14. und 15. Mai 2024: 107. DSK in Bremerhaven
  • 11. und 12. Juni 2024: ggf. Treffen in Brüssel
  • 19. Juni 2024: Zwischenkonferenz als Videokonferenz
  • 11. September 2024: Zwischenkonferenz als Videokonferenz
  • 6. und 7. November 2024: Vorkonferenz als Videokonferenz
  • 14. und 15. November 2024: 108. DSK in Bremen

Der Vorsitz der Datenschutzkonferenz im Jahr 2024 liegt bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen. 

Der Europäische Datenschutz-Tag wird am 28. Januar 2025 in Berlin begangen.

Internationale Nachrichten

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

  • LG Offenburg, Urteil vom 23.06.2022, Az. 2 O 351/21 (BeckRS 2022, 48752): Nach Art. 15 DSGVO kann der Betroffene anlass- und begründungslos Auskunft über seine personenbezogenen Daten verlangen. Eine Auskunft zur Verfolgung von Leistungsansprüchen ist dennoch rechtsmissbräuchlich.
  • LG München I, Urteil vom 22.03.2023, Az. 26 O 1037/21 (juris): Kein Anspruch auf Löschung gegenüber einem Suchmaschinenbetreiber aus Art. 17 DSGVO, da der Kläger keine hinreichenden Nachweise für die Unrichtigkeit der behaupteten Tatsachen vorgelegt hat.
  • LG Essen, Urteil vom 20.06.2023, Az. 13 S 63/22 (BeckRS 2023, 18278): Wenn der Geschädigte nach einer fiktiven Abrechnung des Schadens die Reparatur nachgewiesen hat, besteht ein Anspruch auf Löschung aus dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft.

Neuigkeiten aus den Aufsichtsbehörden