DatenschutzWoche vom 23. Oktober 2023

Datenschutzkonferenz wendet sich gegen Einführung einer Chatkontrolle

In einer Entschließung vom 17. Oktober 2023 wendet sich die Datenschutzkonferenz mit deutlichen Worten und einem nachdrücklichen Appell gegen die geplante Chatkontrolle. Hintergrund der Entschließung sind die anstehenden Beratungen im Rat der Europäischen Union über die Überwachung von elektronischer Kommunikation im Internet.

Eine Verordnung soll Anbieter von E-Mail-, Messenger- und Chat-Diensten verpflichten, die Kommunikation ihrer Nutzerinnen und Nutzer auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu prüfen. Einen entsprechenden Vorschlag hatte die EU-Kommission bereits im Mai 2022 vorgelegt.

Die Maßnahme würde, so die Datenschutzkonferenz, zur unterschiedslosen und verdachtsunabhängigen Überwachung aller Nutzenden führen. Die Anbieter würden außerdem verpflichtet, technisch sichere Kommunikation mit Hintertüren zu versehen. Die Datenschutzkonferenz hält die geplante Verordnung für nicht vereinbar mit der EU-Grundrechtecharta.

EDSA: Recht auf Auskunft im Fokus der dritten Durchsetzungsmaßnahme zur DSGVO

In seiner Oktober-Sitzung hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) entschieden, das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) zum Gegenstand einer koordinierten Durchsetzungsmaßnahme zur DSGVO zu machen. Der genaue Ablauf der Kontrollen und die beteiligten Aufsichtsbehörden sind noch nicht bekannt.

Es handelt sich bereits um die dritte koordinierte Durchsetzungsmaßnahme. Zuvor standen der Einsatz von Clouddiensten durch öffentliche Stellen (DatenschutzWoche vom 23.01.2023) sowie Stellung und Aufgaben der Datenschutzbeauftragten (DatenschutzWoche vom 08.05.2023) im Fokus. Der EDSA hat angekündigt, den Bericht zur derzeit laufenden Durchsetzungsmaßnahme zu Datenschutzbeauftragten in den kommenden Monaten anzunehmen.

Die Koordination von Durchsetzungsmaßnahmen auf europäischer Ebene soll einen tiefen Einblick in die ausgewählten Themen und gezielte Folgemaßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene ermöglichen. 

Internationale Nachrichten

  • Frankreich: Wegen Verstößen gegen die DSGVO hat die französische Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL ein Bußgeld in Höhe von 600.000 Euro gegen einen Pay-TV Anbieter verhängt.
  • Schweden: Wegen Verstößen gegen verschiedene Vorgaben der DSGVO beim Direktmarketing hat die schwedische Datenschutzaufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 350.000 SEK (ca. 28.500 Euro) gegen einen Modekonzern verhängt.

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

  • LG Köln, Urteil vom 29.06.2022, Az. 12 O 420/21 (Volltext): Art. 15 DSGVO ist von seiner Zielrichtung her nicht geeignet, das Sammeln von Informationen zum Zwecke der Überprüfung von eventuellen Ansprüchen auf Rückabwicklung zu gewährleisten.
  • LG Wuppertal, Urteil vom 19.09.2023, Az. 16 O 40/23 (juris): Ein Antrag auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO zu Informationen, die dem Betroffenen bereits vorliegen, ist rechtsmissbräuchlich.
  • OLG Köln, Urteil vom 29.09.2023, Az. 20 U 262/22 (Volltext): Kein Anspruch auf Auskunft über die auslösenden Faktoren der Beitragserhöhung einer privaten Krankenversicherung aus Art. 15 DSGVO, da die Daten keinen Personenbezug aufweisen.
  • OLG Brandenburg, Urteil vom 29.09.2023, Az. 11 U 332/22 (Volltext): Bei der Auslegung, ob ein Antrag auf Auskunft rechtsmissbräuchlich ist, ist auch der Schutzzweck der DSGVO zu berücksichtigen.

Schadensersatzansprüche wegen Scraping

  • Abgelehnt: LG Augsburg, Urteil vom 02.05.2023, Az. 31 O 1709/22 (juris)
  • Zugesprochen: LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 15.09.2023, Az. 8 O 184/22 (juris) – 500 Euro

Klarstellung: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.2023, Az. 7 W 30/23 (GRUR-RS 2023, 26977): In der letzten Ausgabe der DatenschutzWoche wurde diese Entscheidung fälschlicherweise in Verbindung mit Scraping gebracht. Die Entscheidung betrifft jedoch die Wiedererstellung eines Nutzerkontos bei Facebook.

Neuigkeiten aus den Aufsichtsbehörden