DatenschutzWoche vom 16.08.2021

Wie ist es eigentlich um die Ausstattung der Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union bestellt? Zu dieser häufig diskutierten Frage hat das European Data Protection Board (EDPB) in der vergangenen Woche Zahlen geliefert. Es zeigt sich: Deutschland investiert im europäischen Vergleich viel in Datenschutz. Ausreichend ausgestattet fühlen sich die Behörden dennoch nicht. Angesichts der aktuellen Massenbeschwerden der Datenschutz-NGO nyob erscheint dies durchaus nachvollziehbar.

Die wichtigsten Nachrichten der Woche

Datenschutzaktivisten beschäftigten die Aufsichtsbehörden

Die Aktivisten der Datenschutz-NGO noyb (none of your business) haben in der vergangenen Woche verkündet, dass sie die Datenschutzaufsichtsbehörden in Europa mit gleich zwei weiteren Beschwerdekampagnen beschäftigen wollen. Zunächst hatte noyb am 10. August bekannt gemacht, dass die NGO 422 formelle Beschwerden gegen vermeintlich unzulässige Cookie-Banner eingelegt hat. Die Verfahren laufen bei insgesamt zehn Aufsichtsbehörden. Am 13. August legte noyb mit Beschwerden wegen der „Cookie-Paywalls“ mehrerer großer Medienhäuser nach. Im Mittelpunkt dieser Verfahren stehen die kostenpflichtigen Angebote der Verlage für werbe- und trackingfreie Inhalte.

Mehr IT-Sicherheit für Behörden in Sachsen-Anhalt

Nach dem Cyberangriff auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, der mit der Ausrufung des Katastrophenfalls endete, hat sich die designierte Koalition aus CDU, SPD und FDP für eine neue Landesregierung in Sachsen-Anhalt darauf verständigt, die Landesbehörden besser auf Cyberangriffe und deren Abwehr vorzubereiten. Hierzu sollen unter anderem, so der Entwurf für einen Koalitionsvertrag, das landeseigene mobile Sicherheitsteam weiterentwickelt sowie das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) vorangetrieben und nach den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umgesetzt werden.

Internationale Nachrichten

Europa: Das EDPB hat Informationen zur finanziellen und personellen Ausstattung der Datenschutzaufsichtsbehörden in den Mitgliedsstaaten veröffentlicht. Aus den veröffentlichten Zahlen ergibt sich auch, dass nur 18% der Aufsichtsbehörden davon ausgehen, dass ihr vorhandenes Budget für die Aufgabenerfüllung ausreichend ist. Bei der personellen Ausstattung sind sogar nur 14% der Behörden zufrieden.

Wichtige Entscheidungen der Woche

  • AG Bonn, Beschluss vom 22.09.2020, Az. 715 OWi 10/19 (Volltext): Die Einwilligung in Telefonwerbung ist an Art. 4 Nr. 11 DSGVO zu messen und muss den Verbraucher erkennen lassen „für welche konkreten Produkte welcher Unternehmen die Einwilligung abgegeben wird“.
  • LAG Hamm, Urteil vom 11.05.2021, Az. 6 Sa 1260/20 (Volltext): Der Klägerin steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 € für eine verspätete Auskunft nach Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis zu. „Zweifel an der Nachhaltigkeit des Auskunftsverlangens“ sind bei der Bemessung der Höhe des immateriellen Schadensersatzes zu berücksichtigten.

Aus den Aufsichtsbehörden

  • Datenschutzaufsicht Hamburg: Medienberichten zufolge soll Thomas Fuchs der neue Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) werden. Fuchs war bisher Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein. Die Wahl ist für den 18. August geplant.
  • Datenschutzaufsicht Berlin: „Neuer Workshop für Berliner Grundschulen“ – Pressemitteilung vom 16. August 2021.