Datenschutz­woche

#08

Die wichtigsten Nachrichten der Woche

Datenschutz bei Tesla: Datenweitergabe an Ermittlungsbehörden

Ein exklusiver Bericht des ZDF zeigt, dass der Fahrzeughersteller Tesla Videos und Fahrdaten von seinen Fahrzeugen auf eigenen Servern speichert und diese an Strafverfolgungsbehörden weitergibt. Im konkreten Fall war ein Teslafahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Berlin gerast und hatte nach einer Kollision mit einer Ampel versucht, Fahrerflucht zu begehen. Zur Aufklärung des Falls hatte Tesla den Ermittlern nach einer entsprechenden Anfrage unter anderem Videomaterial zum Unfallereignis, aber auch Details zur Geschwindigkeit, Gaspedalstellung und viele weitere Daten zur Verfügung gestellt. Michael Will, der für Tesla zuständige Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, kritisiert im Bericht insbesondere die Verarbeitung der Daten von Passanten.

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: DSGVO und Nutzung US-amerikanischer Cloud-Dienste

In einer Ausarbeitung vom 3. Juni beschäftigt sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags mit den rechtlichen Vorgaben der DSGVO bei der Nutzung US-amerikanischer Cloud-Dienste. In seiner Ausarbeitung hält der Wissenschaftliche Dienst fest, dass auch nach der „Schrems II“-Entscheidung des EUGH eine Datenübermittlung im Zusammenhang mit Cloud-Computing an einen Empfänger in den USA zulässig sein kann. Hierfür müssen jedoch zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, welche „[…] die übermittelten Daten im konkreten Einzelfall angemessen vor dem unbeschränkten Zugriff der US-Sicherheitsbehörden schützen […]“. Als geeignete Maßnahme nennt der Wissenschaftliche Dienst insbesondere die Verschlüsselung von Daten.

Internationale Nachrichten

Luxemburg: Am 23. August hat die Datenschutzaufsicht Luxemburg CNPD mehrere Entscheidungen veröffentlicht, die sich insbesondere mit der Funktion des Datenschutzbeauftragten und Videoüberwachung auseinandersetzen.

China: Die chinesische Regierung hat ein neues Datenschutzgesetz auf den Weg gebracht, das ab dem 1. November 2021 gelten soll. Nach Angaben der chinesischen Regierung soll es sich um eines der strengsten Datenschutzgesetze der Welt handeln. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat das Gesetz beim Zugriff auf Daten durch staatliche Stellen jedoch einen gewaltigen blinden Fleck.

Großbritannien: Wie heise.de unter Berufung auf den britischen Digitalminister berichtet, will sich das vereinigte Königreich von der DSGVO lösen und eigene, wirtschaftsfreundlichere Datenschutzregeln schaffen. Dies könnte auch Auswirkungen auf die Erneuerung des Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für Datenübermittlungen nach Großbritannien haben.

Wichtige Entscheidungen der Woche

LAG Köln, Beschluss vom 25.06.2021, Az. 9 TaBV 7/21 (Volltext): Die Nutzung eines Videokonferenzsystems, das Daten in Drittländer übermittelt und möglicherweise die Anforderungen der „Schrems II“-Entscheidung des EuGH nicht erfüllt, führt nicht zur Unwirksamkeit eines Einigungsstellenbeschlusses.

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.03.2021, Az. 1 Sa 270/20 (Volltext): Zu den Anforderungen an die außerordentliche Kündigung des IT-Leiters eines Krankenhauses wegen der unzureichenden Umsetzung der DSGVO (hier abgelehnt).

Aus den Aufsichtsbehörden

Datenschutzaufsicht Baden-Württemberg: „Erfahrungsaustausch und Unterstützung für Unternehmen“ – Hinweis auf die Veranstaltung „DS-GVO auf dem Prüfstand“ am Dienstag, dem 28.09.2021.