Datenschutz­woche

#02

Diese Woche werfen gleich mehrere Meldungen die Frage auf, wie es um die Durchsetzung und Weiterentwicklung des Datenschutzes in Europa bestellt ist. So hat das European Data Protection Board (EDPB) in der vergangenen Woche ein Dringlichkeitsverfahren der Datenschutzaufsicht Hamburg in der Causa „WhatsApp“ verworfen, während gleichzeitig erneut Rufe nach einer Lockerung des Datenschutzes bei Videokonferenzdiensten in Schulen laut wurden. Außerdem hat der Bitkom mehr Engagement bei den Bemühungen um eine politische Lösung bei Datenübermittlungen in die USA gefordert. Vor diesem Hintergrund wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Sinnieren über das „Quo vadis?“ des Datenschutzes.

Kein Dringlichkeitsverfahren in der Causa „WhatsApp“

Dies ist keine gute Nachricht für die Betroffenen und den Datenschutz in Europa insgesamt.“ – So bewertete der stellvertretende Datenschutzbeauftragte vom Hamburg, Ulrich Kühn, die Entscheidung des EDPB keine endgültigen Maßnahmen zu verhängen, um eine Verarbeitung von WhatsApp-Nutzerdaten durch Facebook zu verhindern, in einer Pressemitteilung. Zuvor hatte die Datenschutzaufsicht Hamburg unter Berufung auf das Dringlichkeitsverfahren nach Art. 66 DSGVO eine einstweilige Anordnung gegen Facebook erlassen und dem Unternehmen darin untersagt personenbezogene Daten von WhatsApp zu verarbeiten. Das EDPB wollte der Auffassung der hamburgischen Behörde jedoch nicht folgen und sah die Voraussetzungen für ein Dringlichkeitsverfahren als nicht erfüllt an. Dies ergibt sich aus einer Pressemitteilung des EDPB in der das Board die irische Datenschutzaufsicht zugleich auffordert den Sachverhalt als Prioritätensache zu behandeln und eine rechtliche Prüfung durchzuführen.

Videokonferenzdienste in Schulen

In der vergangenen Woche wurden erneut Forderungen nach datenschutzrechtlichen Erleichterungen für den Einsatz vom kommerziellen Videokonferenzdiensten an Schulen laut. So forderte, wie das Nachrichtenmagazin fuldainfo.de berichtet, der Präsident des Deutschen Lehrerverbands Heinz-Peter Meidinger eine Verlängerung der Übergangsfristen für den Einsatz von Microsoft Teams in Schulen. Darüber hinaus sprach sich auch der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans für eine Lockerung des Datenschutzes aus, um die Digitalisierung der Schulen zu beschleunigen. In Hessen wurde derweil die Frist für die temporäre Duldung fast aller Videokonferenzsysteme, die eigentlich am 31.07.2021 ausgelaufen wäre, verlängert. Grund hierfür ist, dass sich das Vergabeverfahren für ein landesweit datenschutzkonformes Videokonferenzsystem wegen rechtlicher Überprüfungen des Vergabeverfahrens verzögert.

Internationale Nachrichten

Wichtige Entscheidungen der Woche

  • OLG Hamm, Beschluss vom 27.01.2021, Az. 20 W 48/20 (Volltext): Soll die Öffentlichkeit wegen eines Geschäftsgeheimnisses nach § 172 GVG von einer Gerichtsverhandlung ausgeschlossen werden, müssen die betreffenden Informationen die Anforderungen des § 2 GeschGehG an ein Geschäftsgeheimnis erfüllen. Damit sind angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen erforderlich.
  • LG Bonn, Urteil v. 01.07.2021, Az. 15 O 372/20 (Volltext: BeckRS 2021, 18275): Die verspätete Erfüllung von Auskunftsansprüchen nach Art. 15 DSGVO löst grundsätzlich keinen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO aus.

Aus den Aufsichtsbehörden