Datenschutz­woche

#178

Transparenz bei automatisierten Entscheidungen: Schufa plant neues Scoring-System

Die Schufa hat eine Umstrukturierung ihres Scoring-Verfahrens angekündigt. Zuvor hatte der  Europäische Gerichtshof das Unternehmen dazu verpflichtet, Betroffenen die Verfahren und Grundsätze automatisierter Entscheidungen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu erläutern. (DatenschutzWoche #173)

Das neue Scoring wird nach Angaben des Unternehmens derzeit getestet. Es soll noch in der ersten Jahreshälfte 2025 angeboten und im vierten Quartal flächendeckend ausgerollt werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig anhand ihrer eigenen Daten nachvollziehen können, wie der Schufa-Score zustande kommt. Der neue Score basiert auf zwölf Kriterien, die unterschiedlich gewichtet werden.

Nach Angaben der Schufa wurde die neue Berechnungsmethode dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vorgestellt und habe positives Feedback erhalten.

Luxemburgisches Verwaltungsgericht bestätigt Rekordstrafe gegen Amazon

Das Verwaltungsgericht Luxemburg wies am 18.03.2025 den Einspruch von Amazon Europe Core S.A.R.L. gegen die Entscheidung der Nationalen Datenschutzkommission (CNPD) vom 15. Juli 2021 zurück und hat damit die gegen Amazon wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängte Rekordgeldbuße in Höhe von 746 Millionen Euro bestätigt. 

Die luxemburgische Datenschutzbehörde CNPD hatte das Bußgeld bereits 2021 verhängt sowie die Umsetzung von Berichtigungsmaßnahmen angeordnet. Amazon hatte gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt und die Vorwürfe zurückgewiesen. Eine Anhörung vor dem Verwaltungsgericht fand Anfang 2024 statt. Amazon kündigte an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.

Internationale Nachrichten

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

  • BGH, Urteil vom 11.02.2025, Az. VI ZR 365/22 (Volltext): Immaterieller Schadenersatz – Ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung liegt nach den getroffenen Feststellungen vor. [...] Zu Unrecht hat das Berufungsgericht einen durch diesen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung verursachten Schaden der Klägerin verneint. Der Schaden liegt hier bereits in dem durch die Überlassung ihrer Personalakte an Bedienstete des Landes verursachten vorübergehenden Verlust der Kontrolle der Klägerin über ihre in ihrer Personalakte enthaltenen personenbezogenen Daten.
  • OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2025, Az. 5 U 30/24 (GRUR-RS 2025, 3406): Gastzugang im Onlineshop – Der Grundsatz der Datenminimierung ist [...] nicht verletzt, wenn die erhobenen und verarbeiteten Daten für den verfolgten Zweck erheblich sind, deren Erhebung also der Erreichung eines legitimen Zieles dient, und die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf das für die verfolgten Zwecke notwendige Maß begrenzt wird.
  • BGH, Urteil vom 27.03.2025, Az. I ZR 223/19 (Volltext): Gesundheitsdaten – Bestellt ein Kunde über den Account eines Apothekers bei der Internet-Plattform "Amazon-Marketplace" (Amazon) apothekenpflichtige Medikamente, findet eine Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Sinne von § 4 Abs. 1 BDSG aF statt.
  • EuGH, Urteil vom 03. April 2025, Rs. C-710/23 (Volltext): Verarbeitung personenbezogener Daten – Art. 4 Nr. 1 und 2 DSGVO sind dahin auszulegen, dass die Offenlegung des Vornamens, des Nachnamens, der Unterschrift und der Kontaktdaten einer natürlichen Person, die eine juristische Person vertritt, eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt. Der Umstand, dass die Offenlegung allein zu dem Zweck erfolgt, die Identifizierung der natürlichen Person zu ermöglichen, die befugt ist, im Namen der juristischen Person zu handeln, ist insoweit ohne Belang.

Neuigkeiten aus den Aufsichtsbehörden