DatenschutzWoche vom 05. 12. 2022

Bundesverwaltungsgericht bejaht Anspruch auf unentgeltliche Kopien von Prüfungsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung

Mit Urteil vom 30. November 2022 (Az. 6 C 10.21) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung aus Art. 15 DSGVO einen Anspruch darauf haben, dass ihnen das Landesjustizprüfungsamt unentgeltlich eine Kopie der von ihnen angefertigten Aufsichtsarbeiten und der zugehörigen Prüfergutachten zur Verfügung stellt.

Der Kläger hatte die Prüfung 2018 in Nordrhein-Westfalen bestanden. Das dortige Prüfungsamt hatte den Auskunftsantrag unter Verweis auf Ausschlussgründe abgelehnt. Mit dieser Argumentation war es schon in zwei Vorinstanzen gescheitert.

Bisher ist zur Entscheidung nur eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Datenschutzaufsicht Hamburg zur neuen Executive Order des US-Präsidenten

In einer Pressemitteilung vom 29.11.2022 hat sich die Datenschutzaufsichtsbehörde Hamburg mit der aktuellen Lage zum Datenschutz in den USA auseinandergesetzt und eine Einschätzung zur neuen Executive Order des US-Präsidenten abgegeben. Die Einschätzung fällt, anders als die zuletzt von der Datenschutzaufsichtsbehörde Baden-Württemberg veröffentlichte Stellungnahme, positiv aus: „Die Executive Order schafft Garantien für europäische Bürger: innen gegenüber den amerikanischen Geheimdiensten. Die USA haben sich damit weit auf die europäische Grundrechtstradition zubewegt. Die bisweilen zu lesende eher reflexartige und pauschale Kritik ist daher unangebracht.“ Weiter heißt es: „Die Executive Order hat eine fundierte, ergebnisoffene Prüfung verdient. Die Kommission wird bei der Prüfung der Angemessenheit vor der Herausforderung stehen, einen abstrakten Rechtstext zu bewerten, der noch nicht in der Praxis gelebt wird.

Die EU-Kommission hatte die neue Executive Order ebenfalls begrüßt und einen neuen Angemessenheitsbeschluss für das Frühjahr 2023 angekündigt.

Internationale Nachrichten

  • Frankreich: Die französische Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL hat ein Bußgeld in Höhe von 600.000 Euro gegen einen Energieversorger verhängt. Die Behörde wirft dem Unternehmen unter anderem vor, personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage und mit unklaren Aufbewahrungsfristen verarbeitet zu haben. Zudem wurde die Verwendung unsicherer Passwörter kritisiert.
  • Irland: Die irische Datenschutzaufsichtsbehörde hat ein Bußgeld in Höhe von 265 Millionen Euro gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta verhängt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, Nutzerdaten nicht hinreichend geschützt zu haben.

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

  • OLG Koblenz, Beschluss vom 19.10.2022, Az. 10 U 603/22 (Volltext): Beschluss zur Vorlage mehrerer Fragen zum Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO an den EuGH.
  • AG Frankfurt, Urteil vom 27. Mai 2022, Az. 33 C 2788/21 (52) (Volltext): Gegen den Einbau von Rauchmeldern mit Funkwartungsfunktion bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken.
  • VG Bremen, Urteil vom 28.11.2022, Az. 4 K 503/21 (BeckRS 2022, 33946): Kein Anspruch auf eine uneingeschränkte Sozialdatenauskunft nach Art. 15 DSGVO. Es handelt sich nicht um einen Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht in eine für diese Zwecke nicht aufbereitete Behördenakte.

Neuigkeiten aus den Aufsichtsbehörden