DatenschutzWoche vom 13.09.2021

Die wichtigste Nachricht der Woche

Datenschutz bei der Bundestagswahl 2021

Eine Übersicht mit den Standpunkten der Parteien zu den Themen digitale Bildung, Mobilfunk und Datenschutz hat die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg erstellt. AlgorithmWatch, das Bündnis Freie Bildung, der Chaos Computer Club, Digitalcourage, Freifunk, die Gesellschaft für Informatik und Wikimedia Deutschland präsentieren zur Bundestagswahl sogar einen Digital-O-Maten. Forderungen und Empfehlungen zur Ausgestaltung des Datenschutzes nach der Bundestagswahl haben unter anderem der Bundesdatenschutzbeauftragte, der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) und der Bitkom veröffentlicht.

Auf formeller Ebene hat die Datenschutzaufsicht Sachsen schon am 6. September darauf aufmerksam gemacht, dass in Behörden und Räumen, die zur Stimmabgabe, zur Stimmenauszählung oder zu anderen in Zusammenhang mit der Durchführung der Wahl zum Deutschen Bundestag nötigen Wahlhandlungen genutzt werden und öffentlich zugängig sind, keine Kontakterfassung stattfindet. Außerdem hat sich das Team von mediaTest digital den Datenschutz bei den Wahlkampf-Apps der Parteien näher angesehen.

Internationale Nachrichten

  • Frankreich: Die französische Datenschutzaufsicht CNIL hat, wie das EDBP mitteilt, im Juli ein Bußgeld in Höhe von 1,75 Millionen Euro gegen ein Unternehmen wegen Verstößen gegen Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO (keine Löschung) und wegen unzureichender Datenschutzinformationen verhängt.
  • Belgien: Der Belgische Staatsrat (Raad van State) hat eine Entscheidung der belgischen Datenschutzaufsicht bestätigt, wonach der Einsatz von Amazon Web Services (AWS) nicht gegen die DSGVO verstößt.
  • Europa: Die irische NGO „Irish Council for Civil Liberties“ hat eine Studie zur Durchsetzung der DSGVO in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU veröffentlicht.

Aktuelle Entscheidungen

  • VG Wiesbaden, Beschluss vom 31.08.2021, Az. 6 K 226/21 (BeckRS 2021, 24583): Vorlage an den EuGH zum Charakter des Rechts auf Beschwerde nach Art. 77 DSGVO; zur Vereinbarkeit von Auskunfteien mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 17 DSGVO sowie zum berechtigen Interesse und Code of Conducts.
  • OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.08.2021, Az. 1 U 69/20 (Volltext): Zurückweisung der Berufung bzgl. eines Schmerzensgelds nach Art. 82 DSGVO wegen der Verwendung von Foto und Namen auf einer Webseite, da Schaden vom Anspruchsteller nicht nachgewiesen.
  • BGH, Beschluss vom 15.07.2021, Az. V ZB 53/20 (Volltext): Der Zwangsverwalterin steht für die Bearbeitung eines Auskunftsersuchens des Schuldners nach Art. 15 DSGVO kein Vergütungsanspruch zu.
  • VG Bayreuth, Beschluss vom 06.07. 2021, Az. B 3 E 21.729 (Volltext): Die Freiwilligkeit einer datenschutzrechtlichen Einwilligung ist erst dann nicht gewährleistet, wenn eine Beschulung insgesamt entfällt.
  • LG Wuppertal, Urteil vom 29.07.202, Az. 4 O 409/20 (Volltext): Zulässiger Einwand des Rechtsmissbrauchs bei einem Antrag auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO.

Aus den Aufsichtsbehörden

Datenschutzaufsicht Baden-Württemberg: „Pilot Nutzung MS an Schulen: Empfehlungen des LfDI“ – Stellungnahme vom 23.04.2021.