Datenschutz­woche

#69

Datenschutzkonferenz: Neue Version der Orientierungshilfe Telemedien 2021 veröffentlicht

Auf der 104. Datenschutzkonferenz haben die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder eine neue Version ihrer Orientierungshilfe für die Anbietende von Telemedien veröffentlicht. Die Version 1.1 berücksichtigt die Ergebnisse eines Konsultationsverfahrens und soll Hilfestellungen für den datenschutzkonformen Betrieb von Webseiten geben. Dabei steht der Einsatz von Cookies im Vordergrund. Zum Konsultationsverfahren wurde ein ausführlicher Auswertungsbericht veröffentlicht.

Anders als in anderen aufsichtsbehördlichen Orientierungshilfen finden sich hier keine abschließenden Einschätzungen zum Einwilligungserfordernis bei einzelnen Kategorien von Diensten, wie Reichweitenmessung, Webseitenoptimierung, Betrugssicherheit und personalisierte Services. Die üblicherweise herangezogenen Bezeichnungen für Kategorien seien zu unbestimmt und mit den Diensten würden unterschiedliche Zwecke verfolgt, so die DSK zur Begründung. Anstelle konkreter Empfehlungen wird daher auf abstrakte Prüfkriterien verwiesen.

Gericht der Europäischen Union: Klagen gegen Streitbeilegungsbeschlüsse des European Data Protection Board sind unzulässig

Mit Beschluss vom 7. Dezember 2022 hat das Gericht der Europäischen Union in einem Rechtsstreit zwischen WhatsApp Irland und dem European Data Protection Board (EDPB) entschieden, dass Streitbeilegungsbeschlüsse des EDBP nicht vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten werden können. Zur Begründung verweist das Gericht darauf, dass verbindliche Beschlüsse des EDPB keine Rechtsakte im Sinne von Art. 263 AEUV sind und WhatsApp durch den Beschluss des EDPB nicht unmittelbar betroffen ist. WhatsApp muss daher vor irischen Gerichten gegen die finale Entscheidung der irischen Datenschutzaufsichtsbehörde vorgehen, die den Beschluss des EDPB umsetzt.

Hintergrund des Rechtsstreits ist der verbindliche Beschluss 1/2021, mit dem sich das EDPB ausführlich zu einem Prüfverfahren der irischen Datenschutzaufsichtsbehörde geäußert hat. Nach Erhalt des Beschlusses hatet die irische Datenschutzaufsichtsbehörde eine endgültige Entscheidung getroffen und wegen mehrerer Verstöße gegen die DSGVO eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 225 Millionen Euro verhängt. Gegen diese Entscheidung hat WhatsApp ebenfalls Rechtsmittel eingelegt.

Internationale Nachrichten

  • Italien: Die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde hat ein Bußgeld in Höhe von zwei Millionen Euro gegen die Betreiber des sozialen Netzwerks Clubhouse verhängt. Der Plattform, die während der Corona-Pandemie kurzzeitig sehr beliebt war, wirft die Behörde unter anderem mangelnde Transparenz bei der Datenverarbeitung und unklare Aufbewahrungsfristen vor.
  • Kanada: Der Court of Appeal von Ontario hat mit einer Entscheidung vom 25. November 2022 zu Sammelklagen gegen die Unternehmen Equifax, Marriott und Transunion wegen der unzureichenden Sicherung von personenbezogenen entschieden, dass Verbrauchern kein Schadensersatzanspruch zusteht.
  • Frankreich: Die französische Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL hat gegen ein Energieunternehmen ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro verhängt. Die CNIL wirft dem Unternehmen eine Verletzung von Betroffenenrechten und unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen vor.
  • Europa: Das EDPB hat einen verbindlichen Streitbeilegungsbeschluss zur Datenverarbeitung bei Facebook, Instagram und WhatsApp verabschiedet. Medienberichten zufolge vertreten die Datenschutzaufsichtsbehörden in dem Beschluss eine strenge Auffassung zur Auslegung der Erforderlichkeit zur Vertragserfüllung als Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung und schränken hierdurch die Vertragsfreiheit ein.

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

  • OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11. 2022, Az. 12 U 305/21 (Volltext): Kein Anspruch auf Auskunft über den Inhalt der zur Begründung von Prämienanpassungen verwendeten Informationsblätter nach Art. 15 DSGVO wegen Rechtsmissbrauchs
  • LG Essen, Urteil vom 10.11.2022, Az. 6 O 111/22 (GRUR-RS 2022, 34818): Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO im Fall von Scraping bei Facebook, da kein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vorliegt. Darüber hinaus besteht auch kein ersatzfähiger Schaden.
  • VG Regensburg, Beschluss vom 01.12.2022, Az. RN 5 S 22.2413 (Volltext): Der Zensus 2022 erweist sich nach summarischer Prüfung als voraussichtlich rechtmäßig.
  • EuGH, Urteil vom 08.12.2022, Az. C-180/21 (Volltext): Zur Abgrenzung von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO bei der Datenverarbeitung durch Staatsanwaltschaften

Neuigkeiten aus den Aufsichtsbehörden