Datenschutz­woche

#156

Bundesrat lehnt Sicherheitspaket ab

Der Bundesrat hat am Freitag Teile des umstrittenen „Sicherheitspakets“ abgelehnt, das zuvor nach langer Debatte im Bundestag verabschiedet worden war. Das Paket hätte dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstmals erlaubt, Personen aus dem Ausland mittels automatisierter Stimm- und Gesichtserkennung zu überwachen und dabei auch Daten aus dem Internet zu nutzen. Für Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei war die Möglichkeit von Big-Data-Analysen mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) vorgesehen.

Die Regierungskoalition hatte ihren ursprünglichen Entwurf dahingehend entschärft, dass der Abgleich biometrischer Daten durch die Sicherheitsbehörden auf schwerste Straftaten beschränkt wurde.

Datenschützer hatten zuvor scharfe Kritik an den Maßnahmen geäußert. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, warnte bereits im Innenausschuss vor „grundrechtsintensiven Maßnahmen“, die ihrer Meinung nach nicht mit der geplanten KI-Verordnung vereinbar seien. Zudem sei ihre Behörde nicht vorab konsultiert worden.

Nun können Bundestag und Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen.

ePrivacy: EDSA veröffentlich Leitlinien

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat neue Leitlinien veröffentlicht, die sich mit der Anwendung von Art. 5 Abs. 3 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (RL 2002/58/EG, ePrivacy-Richtlinie) befassen. Darin geht es um die Speicherung und den Zugriff auf Informationen in Endgeräten von Nutzern, etwa durch Cookies oder andere Tracking-Technologien.

Die neuen ESDA-Leitlinien erörtern technische Aspekte anhand konkreter Anwendungsfälle, wie URL- und Pixel-Tracking, lokale Verarbeitung, IP-basiertes Tracking sowie bei Diensten im Internet der Dinge (IoT).

Die Leitlinien ergänzen frühere Stellungnahmen. Dabei werden moderne Tracking-Technologien, wie device fingerprinting, einbezogen. Begriffe wie „Informationen“, „Endgeräte eines Nutzers“ sowie „Zugang und Speicherung von Informationen“ sollen klarer erläutert werden.

Internationale Nachrichten

  • Europa: Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat eine Stellungnahme zum Vorschlag des Europol-Verwaltungsrates zur Festlegung von Regeln für die Speicherfristen personenbezogener Verwaltungsdaten veröffentlicht.

Aktuelle Gerichtsentscheidungen:

  • LG Ellwangen, Urteil vom 03.09.2024, Az. 6 O 65/24 (juris), Auskunft nach Art. 15 DSGVO: Aus Art. 15 Abs. 1, Abs. 3 S. 3 DSGVO folgt ein Anspruch der betroffenen Person, sie betreffende Informationen in einem bestimmten Dateiformat (hier: Excel) zu verlangen, soweit hierdurch dem Verantwortlichen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
  • AG Köln, Urteil vom 06.09.2024, Az. 153 C 95/24 (Volltext), Auskunft nach Art. 15 DSGVO: AGB, Gesprächsprotokolle und Schriftwechsel stellen keine der Verarbeitung unterliegenden personenbezogenen Daten in diesem Sinne dar. Der Anspruch aus Art. 15 DSGVO dient nicht der vereinfachten Buchführung des Betroffenen, sondern soll sicherstellen, dass der Betroffene den Umfang und Inhalt der gespeicherten personenbezogenen Daten beurteilen kann.

Neuigkeiten aus den Aufsichtsbehörden: