DatenschutzWoche vom 14.03.2022

Frankreich: Strategischer Plan der Datenschutzaufsicht für die Jahre 2020-2024

Die französische Datenschutzaufsicht CNIL hat ihre Strategie für die Jahre 2020-2024 veröffentlicht. Insgesamt möchte die Behörde sich in den kommenden Jahren der Herausforderungen annehmen, die aus der zunehmende Digitalisierung des wirtschaftlichen und sozialen Lebens für die Privatsphäre entstehen. Die CNIL möchte die DSGVO auf europäischer Ebene durch eine verstärkte Kooperation der Datenschutzaufsichtsbehörden besser durchsetzen und benennt die folgenden Kernthemen:

  1. Die Rechte des Einzelnen in der Praxis: Durchsetzung und Kontrolle
  2. Förderung der DSGVO als vertrauensbildende Maßnahme in Organisationen
  3. Gezielte Regulierungsmaßnahmen bei hohen Datenschutzrisiken

Insbesondere für Verantwortliche mit Bezügen nach Frankreich bietet die Strategie der CNIL eine gute Gelegenheit, die eigene Priorisierung von Datenschutzmaßnahmen mit den Zielen der Behörde abzugleichen und ggfs. anzupassen.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: 2.000 Euro Schmerzensgeld für eine verspätete Auskunft

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg setzt die arbeitnehmerfreundliche Auslegung der Betroffenenrechte nach der DSGVO durch die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit fort und hat einem Arbeitnehmer mit Urteil vom 18.11.2021 (Az. 10 Sa 443/21) ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zugesprochen. Zur Begründung führt das Gericht an, dass der Arbeitnehmer durch eine unvollständige Auskunft einen Kontrollverlust über seine Daten erlitten habe, der unabhängig von einer Erheblichkeitsschwelle oder Bagatellgrenze ein Schmerzensgeld in zugesprochener Höhe rechtfertige. Wortwörtlich schreibt das LAG Berlin-Brandenburg hierzu:

„Indem die Beklagte ihrer Auskunftsverpflichtung inhaltlich nicht hinreichend nachgekommen ist, hat der Kläger keine ausreichenden Kenntnisse über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten erlangt. Insofern ist ein Kontrollverlust eingetreten und ihm wurde die Möglichkeit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unmöglich gemacht oder erschwert.“

Auch wenn das letzte Wort zu einer Bagatellgrenze bei Schmerzensgeldansprüchen nach der DSGVO noch nicht gesprochen ist, unterstreicht das aktuelle Urteil des LAG Berlin-Brandenburg noch einmal die Notwendigkeit, einen effektiven Prozess zur Gewährung des Rechts auf Auskunft, aber auch der anderen Betroffenenrechte, vorzusehen und diesen kontinuierlich zu verbessern. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Höhe entsprechender Schmerzensgeldzahlung schnell vervielfachen kann, wenn eine Vielzahl möglicher Kläger betroffen ist.

Internationale Nachrichten

  • Italien: Die italienische Datenschutzaufsicht hat ein Bußgeld über 20 Mio. EUR gegen das Unternehmen Clearview AI verhängt. Zur Begründung führt die Behörde an, dass das Unternehmen mit seiner umstrittenen Gesichtserkennungssoftware unter anderem biometrische Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet habe.
  • Dänemark: Der Cloud-Leitfaden der dänischen Datenschutzaufsicht ist jetzt auch in englischer Sprache verfügbar.
  • Europa: In seinem 62. Meeting wird das European Data Protection Board unter anderem über Richtlinien zum Datenschutz auf Social Media-Plattformen beraten.
  • Frankreich: Die französische Datenschutzaufsicht CNIL hat gegen ein Unternehmen, u.a. wegen der unzureichenden Umsetzung von Löschpflichten, ein Bußgeld  über 120.000 EUR verhängt und damit die Bedeutung von Löschkonzepten unterstrichen.

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

  • Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26.01.2022, Az. L 6 SF 7/21 DS (Volltext): Die Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten für Schadensersatzansprüche aus Amtspflichtverletzung umfasst auch Ansprüche aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO.
  • Landgericht Köln, Urteil vom 16.02.2022, Az. 28 O 303/20 (Volltext): Kein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz für Verstöße gegen das Auskunftsrecht
  • VG Stuttgart, Beschluss vom 29.03.2021, Az. 11 K 484/21 (BeckRS 2021, 46458): „Verantwortlicher kann die Datenschutzbeauftragte allenfalls insoweit sein, als ihr im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung [...] selbst personenbezogene Daten anvertraut [...] werden.“.
  • FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.10.2021, Az. 16 K 5148/20 (BeckRS 2021, 47455): Das pauschale Verlangen einer Kopie des gesamten Inhalts einer Steuerakte (Art. 15 Abs. 3 DSGVO) ist exzessiv, sodass das Finanzamt die Auskunft verweigern kann.
  • VG Wiesbaden, Beschluss vom 27.01.2022, Az. 6 K 2132/19.WI.A (Volltext): Fragen an den EuGH zu den Folgen einer fehlenden bzw. unterlassenen oder unvollständigen Rechenschaftspflicht eines Verantwortlichen nach Art. 5 DSGVO.
  • LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.11.2021, Az. 10 Sa 443/21 (Volltext): Durch eine unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO entsteht ein Kontrollverlust des Betroffenen, der ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 € rechtfertigt.
  • OLG Brandenburg, Urteil vom 23.02.22, Az. 4 U 111/21 (Volltext): Die Verarbeitung von Beschäftigtendaten auf Basis eines berechtigten Interesses ist bei Nachweisen zur Zahlung des Mindestlohns möglich.

Neuigkeiten aus den Aufsichtsbehörden