Beschäftigten­datenschutz

Bewerbung, Gehalt, Urlaub, Krankheit – mit praxisnahen Fallbeispielen erklärt

Im Beschäftigtenverhältnis werden zahlreiche personenbezogene, oft auch besonders sensible Daten verarbeitet. Dennoch gibt es in Deutschland auch unter der DSGVO kein eigenes Gesetz, das den Schutz dieser Daten regelt. Wir haben die wichtigsten Punkte und Regeln zusammengetragen. Praxisnah und verständlich wenden wir uns damit in erster Linie an Personalverantwortliche in kleinen und mittelständischen Unternehmen, und ganz allgemein an Beschäftigte.

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Beschäftigtendatenschutz – eine Handreichung

(PDF-Datei, 17 Seiten, für den Druck optimiert, mit Fallbeispielen)
 

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Die Handreichung „Beschäftigtendatenschutz“ ergänzt unsere Handreichung „Datenschutz im Betrieb“, ersetzt aber natürlich nicht den Austausch mit den betrieblichen Datenschutzbeauftragen. 

Eine ausführlichere Version mit vielen Links zu Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörden finden Sie unter sds-links.de/Dossier-BS-DS. Aus aktuellem Anlass haben wir Regelungen für die Arbeit im Heimbüro ergänzt und die Hinweise der Aufsichtsbehörden zusammengetragen.