Die Gremien der Stiftung

Die Stiftung besteht aus drei Organen, dem Vorstand, dem Verwaltungsrat und dem Beirat. Sitz der rechtsfähigen Stiftung und ihrer Geschäftsstelle ist Leipzig.  

Der Vorstand besteht aus einer Person und führt die Geschäfte der Stiftung. Er wird unterstützt durch die organisatorischen und fachlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle.

Die Geschäftsführung des Vorstandes wird beaufsichtigt durch den ehrenamtlich tätigen Verwaltungsrat der Stiftung. Er besteht aus folgenden Personen:

  • MDgt Dr. Henning Plöger (Vorsitz)
  • Prof. Dr. Georg Borges
  • Prof. Dr. Peter Bräutigam
  • Dr. h.c. Marit Hansen
  • Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M.

Der ehrenamtliche Beirat berät den Vorstand zur Verwirklichung des Stiftungszwecks. Die Mitglieder des Beirats werden vom Verwaltungsrat für die Dauer von vier Jahren aus folgenden Bereichen bestellt:

  • ein Mitglied auf Vorschlag der Innenministerkonferenz der Länder,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Kultusministerkonferenz der Länder,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks e.V.,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Deutschen Anwaltvereins e.V.,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V.,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Deutschen Industrie- und Handelskammer,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.,
  • ein Mitglied auf gemeinsamen Vorschlag des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V., des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.V. und des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken e.V.,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V.,
  • ein Mitglied auf gemeinsamen Vorschlag des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. und des Handelsverbandes Deutschland e.V.,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Bitkom e.V.,
  • ein Mitglied auf gemeinsamen Vorschlag des Verbandes der Handelsauskunfteien e.V. und des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.,
  • ein Mitglied auf gemeinsamen Vorschlag des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft e.V. und des Deutschen Dialogmarketing Verbandes e.V.,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.,
  • ein Mitglied auf gemeinsamen Vorschlag des Verbandes der TÜV e.V. und des Verbandes akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V.,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V.,
  • ein Mitglied auf Vorschlag der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement gGmbH,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Bündnisses für Gemeinnützigkeit, vertreten durch den Deutschen Spendenrat e.V.
  • ein Mitglied auf gemeinsamen Vorschlag der öffentlich-rechtlich verfassten Kirchen und Religionsverbände mit bundesweiter Verwaltungsstruktur, die für ihre Mitglieder ein eigenes Datenschutzrecht besitzen.

Darüber hinaus benennt der Deutsche Bundestag bis zu neun Mitglieder, wobei die Anzahl der aus der Mitte des Bundestages zu benennenden Mitglieder die kleinstmögliche ist, bei der jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann und die Mehrheitsverhältnisse möglichst gewahrt werden.