DatenschutzWoche vom 04. September 2023

Best of Datenschutz – die spannendsten Fälle in Rheinland-Pfalz

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Rheinland-Pfalz (LfDI RLP), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, hat am 29. August 2023 in einer Pressekonferenz die spannendsten Datenschutzfälle der vergangenen 18 Monate veröffentlicht.

Nach der Covid-19-Pandemie liegt der Schwerpunkt für die Aufsichtsbehörden auf dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), in der Kugelmann die größte Herausforderung für die Zukunft sieht. Als Leiter der neuen „Bundesländer-TaskForce KI“ hatte er im April 2023 einen umfangreichen Fragenkatalog an den Betreiber von ChatGPT, OpenAI, gesendet. Ziel der Prüfung sei es, „Transparenz und Erklärbarkeit von KI-Systemen“ zu ermöglichen.

Daneben wurden aber auch kuriose Fälle präsentiert: Ein Anrufer beschwerte sich über die Spionage durch die Nachbarskatze, die mit einer sogenannten „Animal Cam“ ausgestattet war. Zudem wurden „analoge“ Datenpannen und Hacking-Angriffe thematisiert. In seinem Fazit stellte der Landesbeauftragte LfDI RLP fest, dass Datenschutz kein Innovationshindernis sei, sondern mit der Digitalisierung einhergehe.

Microsoft löst Microsoft Teams aus Office-Paket

Microsoft hat angekündigt, die Programmpakete Microsoft 365 und Office 365 im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz zukünftig ohne das Videokonferenz-Programm Teams anzubieten. Damit reagiert das Unternehmen auf das förmliche Verfahren der EU-Kommission, die derzeit prüft, ob Microsoft durch die Einbindung von Teams in das Programmpaket unfairen Wettbewerb betreibt. Die Beschwerde erging durch das Unternehmen Slack, das ebenfalls Büro- und Kommunikationssoftware anbietet.

Kritisiert wurde zudem die Interoperabilität der Microsoft-Produkte. Hier verspricht Microsoft ebenfalls Verbesserungen. Insbesondere soll Konkurrenten, die vergleichbare Software anbieten, mehr Support geboten werden. Der Einsatz von Teams stand schon des Öfteren im Fokus der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden. Möglicherweise könnte die Entscheidung von Microsoft, die Dienste zu entkoppeln, auch Auswirkungen auf den datenschutzkonformen Einsatz von Microsoft-Produkten insgesamt haben.

Internationale Nachrichten:

Aktuelle Gerichtsentscheidungen:

  • LG Weiden, Urteil vom 10.12.2021, Az. 15 O 322/21 (GRUR-RS 2021, 63136): Die Nennung des Nachnamens der Klägerin in Verbindung mit deren Religionszugehörigkeit in einem Gerichtsgutachten ist eine Verarbeitung von besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO). Rechtsgrundlage ist Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO.
  • LG Baden-Baden, Urteil vom 24.08.2023, Az. 3 S 13/23  Die Verarbeitung von Kundendaten auf privaten Endgeräten von Beschäftigten ist unzulässig. Kommt es dennoch zu einer eigenmächtigen Verarbeitung von Kundendaten auf einem privaten Gerät und/oder Account eines Beschäftigten, steht dem Betroffenen im Rahmen seines Auskunftsrechts aus Art. 15 DSGVO ein Anspruch auf eine namentliche Nennung des konkreten Beschäftigten zu.

Neuigkeiten aus den Aufsichtsbehörden: