DatenschutzWoche vom 22. 08.2022

Microsoft: Stellungnahme zur Datenschutzkonformität von Microsoft 365 und Teams

Immer wieder kritisieren deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden den Einsatz von Microsoft 365 und Microsoft Teams in Unternehmen, vor allem aber in öffentlichen Stellen. Microsoft hat auf diese Kritik mit einer Stellungnahme vom 11. August 2022 reagiert. Head of Legal von Microsoft Deutschland, Wolfgang Döring, legt darin dar, warum der Einsatz von Microsoft 365 und Microsoft Teams in Unternehmen und öffentlichen Stellen aus Sicht von Microsoft datenschutzkonform möglich ist.

Zentrale Aspekte der Stellungnahme sind die Zuverlässigkeit von Microsoft, die umfassenden Maßnahmen zur Cybersicherheit sowie die Datenübermittlung in die USA und die Verarbeitung von Diagnosedaten. Darüber hinaus geht das Dokument auf die Prüfpflichten des Verantwortlichen und die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 DSGVO ein.

Warnungen vor einer Abmahnwelle bei Google Fonts

Bereits Anfang August hatte unter anderem golem.de über Abmahnungen wegen vermeintlicher Datenschutzverstößen beim Einsatz von Google-Schriftarten (Google Fonts) berichtet. Die Datenschutzaufsichtsbehörde Thüringen greift die Berichte in einer aktuellen Pressemitteilung vom 18. August 2022 auf und warnt Verantwortliche vor einem unbedarften Einsatz von Google Fonts.

Ausgangspunkt der Abmahnungen ist ein Urteil des LG München vom 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20), mit dem das Gericht einem Betroffenen ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 Euro für eine Drittlandsübermittlung beim Einsatz von Google Fonts zu gesprochen hatte. Vor diesem Hintergrund ist bemerkenswert, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde Thüringen in ihrer Warnung betont, dass es um Fälle geht, in denen Google Fonts eingesetzt werden, „ohne vorab die Einwilligung der Besucher der Website einzuholen.“ Möglicherweise ist dies als Hinweis darauf zu sehen, dass die Behörde einen Einsatz von Google Fonts über eine Einwilligung nach Art. 49 DSGVO für möglich hält. Unabhängig davon empfiehlt die Behörde jedoch die lokale Einbindung, wenn Google-Schriftarten verwendet werden sollen.

Internationale Nachrichten

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

  • OLG Köln, Beschluss vom 14.01.2022, Az. 7 VA 20/21 (Volltext): Die Partei hat nach Abschluss des Zivilverfahrens einen Anspruch auf Akteneinsicht und Zurverfügungstellung von Kopien nach § 299 ZPO. Weitere Rechte kann sie aus Art. 15 Abs. 3 DSGVO nicht herleiten.
  • AG Pforzheim, Urteil vom 05.08.2022, Az. 4 C 1845/21 (Beck-online): Ein Antrag auf Auskunft, der sachfremde Drohungen, Verballhornungen und Formalbeleidigungen enthält, ist rechtsmissbräuchlich.
  • LG Erfurt, Hinweisbeschluss vom 7. Juli 2022, Az. 8 O 1280/21 (Volltext): Das LG Erfurt beabsichtigt ein Verfahren zum Rechtsmissbrauch bei Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO auszusetzen und eine Vorlage an den EuGH vorzunehmen.
  • OLG Köln, Beschluss vom 04.08.2022, Az. 7 U 137/21 (Beck-online): Der Streitwert für einen Antrag auf Herausgabe von Garantiebedingungen nach Art. 15 DSGVO beträgt 500 Euro je Beklagten, wenn mit der Auskunft vorrangig ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird.
  • OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.08.2022, Az. 12 W 23/22 (juris): Für einen Anspruch auf Auskunft, der dem Schutz immaterieller Grundrechtspositionen dient, ist ein Streitwert von 1.000 Euro angemessen.
  • LG Würzburg, Urteil vom 20.07.2022, Az. 91 O 537/22 Ver (juris): Eine Auskunft, die ausschließlich der Verfolgung von Leistungsansprüchen dient, ist rechtsmissbräuchlich.
  • ArbG Berlin, Teilurteil vom 15.06.2022, Az. 55 Ca 456/21 (juris): Wegen der Nichtbeantwortung eines Auskunftsersuchens über acht Monate hinweg steht dem Kläger gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber ein Anspruch auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu.
  • FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2021, Az. 10 K 759/21 (Beck-online): Bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO muss der Anspruchsteller den Datenschutzverstoß beweisen.
  • FG Münster, Urteil vom 11.05.2022, Az. 9 K 848/20 (juris): Zur Reichweite des Anspruchs auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO im Besteuerungsverfahren
  • OLG Frankfurt, Urteil vom 30.06.2022, Az. 16 U 229/20 (juris): Kein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für die Löschung eines Beitrags in einem sozialen Netzwerk, da der Kläger keine Beeinträchtigung von ausreichendem Gewicht vorgetragen hat.
  • BVerwG, Vorlagebeschluss vom 31.05.2022, Az. 6 C 2/20 (Volltext): Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Vereinbarkeit der Datenerhebung nach dem Polizeigesetz NRW (a.F.) mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
  • LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2022, Az. 4 Ta 108/22 (Volltext): Der Gegenstandswert für das Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO ist mit 500 Euro zutreffend angesetzt.
  • BAG, Urteil vom 05.052022, Az. 2 AZR 363/21 (Volltext): Die verspätete Auskunft nach Art. 15 DSGVO rechtfertigt im vorliegenden Fall keinen immateriellen Schadensersatz von mehr als 1.000 Euro.

Neuigkeiten aus den Aufsichtsbehörden