Datenschutz­woche

#64

Falschparker fotografieren verboten? Bescheide des BayLDA aufgehoben

Das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach hat mit Urteilen vom 2. November 2022 (Az. AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431) zwei Bescheide des BayLDA aufgehoben.

Das BayLDA hatte das Fotografieren von Falschparkern als Datenschutzverstoß gerügt. Fotos seien für eine Anzeige von Parkverstößen nicht erforderlich; eine schriftliche oder telefonische Schilderung des Sachverhalts sei ausreichend. Bereits vor Veröffentlichung der Urteilsgründe hat das BayLDA in einer Pressemitteilung angekündigt, seine bisherige Praxis einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

Datenschutzaufsichtsbehörden äußern sich zum Einsatz von Google Fonts

Wegen zahlreicher Anfragen zum Einsatz von Google Fonts (siehe DatenschutzWoche vom 22.08.2022) haben die Datenschutzaufsichtsbehörden von Hessen und Sachsen Hinweise veröffentlicht. Beide Behörden sehen die dynamische Einbindung der Fonts datenschutzrechtlich kritisch und empfehlen, die Schriftarten auf dem eigenen Webserver zu speichern.

Die Datenschutzaufsicht Sachsen gibt sogar praktische Umsetzungshinweise und empfiehlt Scanner wie Privacy-Score oder Webkoll.

Die hessische Behörde geht ausführlich auf Auskunftsersuchen ein, die in manchen Abmahnschreiben erhoben werden. Nach ihrer Auffassung könnten entsprechende Auskunftsbegehren am Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit scheitern, wenn „[…] keine Rechtmäßigkeitsprüfung zur Durchsetzung der Betroffenenrechte angestrebt, sondern vielmehr verordnungsfremde Ziele verfolgt werden […]“.

Internationale Nachrichten

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

  • BGH, Urteil vom 06.10.2022, Az. VII ZR 895/21 (Volltext): „Wird eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich.“

Neuigkeiten aus den Aufsichtsbehörden