Datenschutzwoche
Falschparker fotografieren verboten? Bescheide des BayLDA aufgehoben
Das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach hat mit Urteilen vom 2. November 2022 (Az. AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431) zwei Bescheide des BayLDA aufgehoben.
Das BayLDA hatte das Fotografieren von Falschparkern als Datenschutzverstoß gerügt. Fotos seien für eine Anzeige von Parkverstößen nicht erforderlich; eine schriftliche oder telefonische Schilderung des Sachverhalts sei ausreichend. Bereits vor Veröffentlichung der Urteilsgründe hat das BayLDA in einer Pressemitteilung angekündigt, seine bisherige Praxis einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
Datenschutzaufsichtsbehörden äußern sich zum Einsatz von Google Fonts
Wegen zahlreicher Anfragen zum Einsatz von Google Fonts (siehe DatenschutzWoche vom 22.08.2022) haben die Datenschutzaufsichtsbehörden von Hessen und Sachsen Hinweise veröffentlicht. Beide Behörden sehen die dynamische Einbindung der Fonts datenschutzrechtlich kritisch und empfehlen, die Schriftarten auf dem eigenen Webserver zu speichern.
Die Datenschutzaufsicht Sachsen gibt sogar praktische Umsetzungshinweise und empfiehlt Scanner wie Privacy-Score oder Webkoll.
Die hessische Behörde geht ausführlich auf Auskunftsersuchen ein, die in manchen Abmahnschreiben erhoben werden. Nach ihrer Auffassung könnten entsprechende Auskunftsbegehren am Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit scheitern, wenn „[…] keine Rechtmäßigkeitsprüfung zur Durchsetzung der Betroffenenrechte angestrebt, sondern vielmehr verordnungsfremde Ziele verfolgt werden […]“.
Internationale Nachrichten
- Österreich: Ähnlich wie mehrere deutsche Aufsichtsbehörden macht auch die Datenschutzbehörde Österreich in einer aktuellen Bekanntmachung darauf aufmerksam, dass der endgültige Ablauf der alten Standardvertragsklauseln bevorsteht.
- Spanien/Singapur: Die spanische Datenschutzaufsichtsbehörde AEPD hat den Anonymization Guide der Singapore Data Protection Authority wegen seines pädagogischen Werts und besonderen Interesses für Verantwortliche, Auftragsverarbeiter und Datenschutzbeauftragte ins Spanische übersetzt.
Aktuelle Gerichtsentscheidungen
- BGH, Urteil vom 06.10.2022, Az. VII ZR 895/21 (Volltext): „Wird eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich.“
Neuigkeiten aus den Aufsichtsbehörden
- Datenschutzaufsicht Hamburg: „Hamburgs Datenschützer nimmt Immobilienmakler ins Visier“ –Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 01.11.2022
- Datenschutzaufsicht Hessen: „Hinweise des HBDI zu "Google Fonts"-Abmahnungen“ – Mitteilung vom 01.11.2022
- Datenschutzaufsicht Bayern (BayLDA): „Ablichtungen von Falschparkern“ – Pressemitteilung vom 03.11.2022
- Datenschutzaufsicht Hessen: „Erweiterte Rechtschreibprüfung: Browser-Funktionalität kann personenbezogene Daten an Dritte übermitteln“ – Pressemitteilung vom 03.11.2022
- Datenschutzaufsicht Niedersachsen: „Neue Standardvertragsklauseln – Frist für die Umstellung von Altverträgen endet demnächst“ – Pressemitteilung vom 03.11.2022
- Datenschutzaufsicht Sachsen: „Vorsicht bei der Nutzung von Webfonts“ – Mitteilung vom 04.11.2022
- Datenschutzaufsicht Nordrhein-Westfalen: „EU-Standarddatenschutzklauseln: Umsetzungsfristen enden“ – nicht datiert.
- Datenschutzaufsicht Bayern: „Versand von Hybridbriefen durch bayerische öffentliche Stellen“ – Aktuelle Kurz-Information mit Stand vom 01.11.2022