DatenschutzWoche vom 09.05.2022

Tätigkeitsberichte aus Rheinland-Pfalz und Brandenburg

Am 05. Mai hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen – wenig überraschend – datenschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Behörde betont, dass es neben der Pandemie auch ein Alltagsgeschäft gab, dass sich „in hohen Zahlen an Beschwerden und Datenpannenmeldungen ausdrückte“. Die Behörde hat 2020 im Vergleich zum Vorjahr deutlich häufiger von ihren Abhilfe- und Sanktionsbefugnissen Gebrauch gemacht

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, Dagmar Hartge, hat am 09. Mai ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 veröffentlicht. Obwohl der Berichtszeitraum das Jahr 2021 betrifft, steht auch hier der Datenschutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Fokus. Die Behörde betont, dass sowohl das Softwaresystem SORMAS, als auch die Luca-App dem „Datenschutz nicht ausreichend Rechnung trugen“. Weitere Schwerpunktthemen waren Datenschutzverletzungen, der Einsatz von Tracking-Technologien und Cybersicherheit.

BGH legt dem EuGH Fragen zum Recht auf Kopie vor

Mit Vorlage vom 29.03.2022 (Az. VI ZR 1352/20) hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zum Recht auf Auskunft und Kopie nach Art. 15 DSGVO vorgelegt. Dabei geht es um in der Praxis umstrittene Fragen.

So soll der EuGH unter anderem klären, ob das Recht auf Kopie (hier bezüglich einer Patientenakte) auch dann besteht, wenn der Betroffene die Kopie zur Verfolgung von legitimen, aber datenschutzfremden Zwecken, wie beispielsweise der Vorbereitung einer Klage, begehrt.

Auch die Frage der Kosten des Auskunftsanspruchs in nationalen Regelungen geklärt werden. Denn während nach der DSGVO die Kopie grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden muss, sieht beispielsweise § 630 Abs. 2 S. 2 BGB vor, dass der Patient die Kosten für die Kopie zu erstatten hat.

Die Antworten des EuGH dürfen – nicht zuletzt mit Blick auf die Frage, ob sich das Recht auf Auskunft zu einem Anspruch auf „pre-trial discovery“ entwickelt – mit Spannung erwartet werden. Ein aktuelles Praxisbeispiel für den Einsatz des Rechts auf Kopie zu diesem Zweck ist ein Urteil des LG Bielefeld vom 03.02.2022, Az. 6 O 231/20. Hier hatte der Kläger zunächst Auskunft über Ein- und Auszahlungen an die Beklagte beantragt und eine entsprechende Aufstellung sodann im Prozess vorgelegt.

Internationale Nachrichten

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

  • LG Dresden, Urteil vom 26.05.2021, Az. 8 O 1286/19 (juris): Zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Geschäftsführers einer GmbH (nachfolgend: OLG Dresden, Urteil vom 30.11.2021, Az.: 4 U 1158/21).
  • ArbG Frankfurt, Beschluss vom 26.01.2022, Az. 18 BVGa 3/22 (juris): Die Arbeitgeberin wird im Wege der einstweiligen Verfügung dazu verpflichtet, dem Betriebsrat ein Videokonferenzsystem bereitzustellen, das ein Datenschutzniveau gemäß der DSGVO gewährleistet.
  • VG Berlin, Urteil vom 07. April 2022, Az. 1 K 391/20 (Volltext): Kein Anspruch auf Tätigwerden der Datenschutzaufsicht Berlin gegenüber der Kirchensteuerstelle. Die Kirchensteuerstelle unterliegt der Aufsicht der kirchlichen Aufsichtsbehörden.
  • BGH, EuGH-Vorlage vom 29.03.2022, Az. VI ZR 1352/20 (Volltext): Muss die erste Kopie einer Patientenakte nach der DSGVO kostenfrei zur Verfügung gestellt werden? Ist eine Beschränkung über § 630g Abs. 2 S. 2 BGB zulässig?
  • LG Bielefeld, Urteil vom 03.02.2022, Az. 6 O 231/20 (Volltext): Praxisbeispiel für den Einsatz von Art. 15 DSGVO zur pre-trial discovery.

Neuigkeiten aus den Aufsichtsbehörden