DatenschutzWoche vom 04.04.2022

Facebook-Fanpages im Fokus der Datenschutzaufsicht

Mehrere deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden haben begonnen, den Beschluss zu Facebook-Fanpages, der auf der 103. Datenschutzkonferenz (DSK) gefasst wurde, umzusetzen. In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hamburg werden die obersten öffentlichen Stellen derzeit über die Ergebnisse eines Kurzgutachtens der Taskforce Facebook-Fanpages der DSK informiert. Ziel der Aufsichtsbehörden ist es, dass öffentliche Stellen beim Einsatz von Facebook eine Vorbildrolle einnehmen und ihre Fanpages deaktivieren, wenn sie keine Datenschutzkonformität nachweisen können. Dies betrifft insbesondere

  • den Abschluss einer Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO über die gemeinsame Verantwortlichkeit mit Facebook
  • ausreichende Informationen über die gemeinsamen Datenverarbeitungen gegenüber den Fanpage-Nutzern gemäß Art. 13 DSGVO
  • die Zulässigkeit zur Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers und der Zugriff auf diese Informationen gemäß § 25 TTDSG
  • die Zulässigkeit der Übertragung personenbezogener Daten in den Zugriffsbereich von Behörden in Drittstaaten.

Die aktuelle Kampagne der Datenschutzaufsichtsbehörden folgt, ähnlich wie die Kampagne des European Data Protection Board (EDPB) zum Datenschutz bei Clouddiensten, dem Tren, mit Durchsetzungsmaßnahmen zur Einhaltung der DSGVO primär bei öffentlichen Stellen zu beginnen.

„None of Your Business“: Fragwürdige Bildsprache zum neuen Datenschutzabkommen mit den USA?

Am vergangenen Wochenende kritisierte der Kommunikationsberater Dr. Hendrik Wieduwilt im sozialen Netzwerk Twitter die von der Datenschutz-NGO „None of Your Business“ (noyb) im Zusammenhang mit ihrer Analyse des neuen Datenschutzabkommens zwischen der EU und den USA gewählte Bildsprache als antisemitisch. Der Vorstandsvorsitzende und Jurist Max Schrems wies die Kritik als verletzend und böswillig zurück; noyb löschte das Bild und veröffentlichte eine Stellungnahme.

(Hinweis: In der Newsletter-Version dieser Ausgabe nahm diese Nachricht ursprünglich mehr Raum ein; wir haben uns hier für die Kürzung entschieden, weil die Auseinandersetzung keine Frage des Datenschutzes behandelt und daher nicht in dieser Form hätte erscheinen sollen.)

Internationale Nachrichten

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

  • FG München, Bescheid vom 03.02.2022, Az. 15 K 1212/19 (BeckRS 2022, 5603): Das Finanzamt ist aus dem datenschutzrechtlichen Anspruch auf Auskunft nicht verpflichtet, über die überlassenen Informationen hinaus Akteneinsicht in die Steuerakten zu gewähren.
  • AG Wiesbaden, Teil- und Schlussurteil vom 03.03.2022, Az. 93 C 2338/20 (22) (GRUR-RS 2022, 5297): Nachzahlung von Nebenkosten durch den Mieter nur Zug um Zug gegen Erteilung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO durch den Vermieter.
  • LG Wiesbaden, Urteil vom 20.01.2022, Az. 10 O 14/21 (Volltext): Die DSGVO sieht keinen mit dem § 1004 BGB vergleichbaren Anspruch auf Unterlassung gegen den Verantwortlichen vor.

Neuigkeiten aus den Aufsichtsbehörden