Datenschutz­woche

#63

Happy Halloween!  Ganz ohne Datenschutz-Horror geht es diese Woche nicht: Trotz der hohen Bedeutung von Datenschutz und Datensicherheit für Unternehmen, zeigt eine aktuelle Umfrage, dass nur 16 Prozent der Ausbilderinnen und Ausbilder der Auffassung sind, dass ihre Azubis gute Kenntnisse in diesen Bereichen mitbringen.

Die wichtigsten Nachrichten der Woche:

  • Neue Executive Order des US-Präsidenten: Kritik aus Baden-Württemberg
  • Institut der deutschen Wirtschaft: Auszubildene haben zu wenig Fachwissen im Datenschutz

Außerdem: Internationale Nachrichten, aktuelle Gerichtsentscheidungen und Neuigkeiten aus den Aufsichtsbehörden. Die nächste Ausgabe der DatenschutzWoche erscheint am 07.11.2022.

Neue Executive Order des US-Präsidenten: Kritik aus Baden-Württemberg

In der vergangenen Woche berichtete zunächst die FAZ darüber, dass der scheidende Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, die neue Executive Order des US-Präsidenten zum EU-US Data Privacy Framework für unzureichend hält. Brink kritisierte unter anderem, dass die Executive Order kein Ende der Massenüberwachungen durch US-Nachrichtendienste bedeute und dass es sich lediglich um eine Durchführungsverordnung und nicht um ein Parlamentsgesetz handele. In einer Pressemitteilung vom 26. Oktober äußerte sich der Landesdatenschutzbeauftragte noch ausführlicher und betonte, dass er „[…] trotz der erfreulichen Entwicklung und dem Erlass der Executive Order erhebliche rechtliche Unklarheiten […]“ sehe. Die EU-Kommission hatte die neue Executive Order und die damit einhergehende Veränderung der Rechtslage in den USA zuletzt deutlich positiver bewertet. Zudem kündigte sie an, die nächsten Schritte für den Erlass eines neuen Angemessenheitsbeschlusses in die Wege zu leiten.

Institut der deutschen Wirtschaft: Auszubildene haben zu wenig Fachwissen im Datenschutz

Das Institut der deutschen Wirtschaft hat im Frühjahr 2022 über 650 Ausbilderinnen und Ausbilder zu den Datenschutzkenntnissen ihrer Auszubildenen befragt. Das Ergebnis überrascht: Trotz des hohen Stellenwerts von Datenschutz und Datensicherheit in Unternehmen sind nur 16 Prozent der Ausbilderinnen und Ausbilder der Auffassung, dass die Auszubildenen über gute Vorkenntnisse in diesen Bereichen verfügen. Viele Unternehmen steuern dieser Entwicklung bereits seit 2021 mit intensiven Schulungen entgegen. Langfristig hofft man auf Verbesserungen durch mehr Informatik in den Lehrplänen.

Internationale Nachrichten

Aktuelle Entscheidungen

  • OLG Koblenz, Urteil vom 29.09.2022, Az. 12 U 450/22 (BeckRS 2022, 28346): Für die Speicherung einer Restschuldbefreiung durch eine Auskunftei ist eine Regelfrist von drei Jahren sachlich angemessen und nach der DSGVO durch ein berechtigtes Interesse gedeckt.
  • LAG Niedersachsen, Urteil vom 6. Juli 2022, Az. 8 Sa 1151/20 (juris): Beweisverwertungsverbot bei datenschutzwidriger Videoüberwachung und personenbezogener Auswertung von Daten aus einem elektronischen Zugangserfassungssystem. (Revision bei BAG eingelegt)
  • Amtsgericht Dortmund, Anerkenntnisurteil vom 13.09.2021, Az. 430 C 3047/21 (Volltext): Kein Anspruch auf Erstattung von Kopierkosten in Höhe von 9,50 € zur Erfüllung des Anspruchs auf Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO.

Neuigkeiten aus den Aufsichtsbehörden