DatenschutzWoche vom 02.11.2021

LfDI Baden-Württemberg veröffentlicht Handreichung zu Videokonferenzsystemen

Aufgrund der COVID-19 Pandemie konnten zahlreiche Sitzungen und Konferenzen in den vergangenen eineinhalb Jahren nur online stattfinden. Dies hat zu einem rasanten Anstieg der Nutzung von Videokonferenzsystemen wie Microsoft Teams, Cisco Webex, Skype for Business, Zoom und vielen anderen geführt. Neben Fragen der IT-Sicherheit, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in seinem Lagebericht 2021 anspricht, stellen sich im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Systeme auch datenschutzrechtliche Fragen. Zu deren Klärung hat der LfDI eine Handreichung veröffentlicht. Diese soll Unternehmen, Behörden und Vereine bei der Auswahl geeigneter Videokonferenz-Dienste unterstützen, und enthält neben detaillierten Angaben zu den einzelnen Systemen auch eine tabellarische Übersicht.
Obwohl die Behörde dieses Mal keine eindeutigen Aussagen zur DSGVO-Konformität der Dienste getroffen hat, wurde die Handreichung durch mehrere Datenschutzexperten in den sozialen Netzwerken kritisiert, da ihr teilweise veraltete Dokumente zugrunde lagen und einige Aussagen, etwa zur Möglichkeit bei MS Teams einen virtuellen Hintergrund zu verwenden, nicht zutrafen.

Beschluss der DSK zur Verarbeitung des Impfstatus im Arbeitsverhältnis

Ist die Abfrage des Impfstatus durch den Arbeitgeber zulässig? Grundsätzlich nein, in Ausnahmefällen ja – so lässt sich der Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 19.10. 2021 zusammenfassen. Demnach handelt es sich bei dem Impfstatus um ein besonders sensibles Gesundheitsdatum, dessen Verarbeitung gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich untersagt ist. Über Art. 9 Abs. 2 lit. j) DSGVO können sich jedoch Ausnahmen aus mitgliedstaatlichen Gesetzen ergeben, wovon das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) einige vorsieht, so unter anderem für Krankenhäuser und Arztpraxen (§§ 23a, 23 Abs. 3 IfSG), Kindertagesstätten und vergleichbare Einrichtungen (§ 36 Abs. 3 IfSG) sowie wenn ein Arbeitnehmer Ansprüche auf Geldentschädigung (Lohnersatz) nach § 56 Abs. 1 IfSG geltend macht. Die Verarbeitung des Datums auf Basis einer Einwilligung des Arbeitnehmers ist aufgrund des Über-/Unterordnungsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Auffassung der DSK nicht möglich.

Internationale Nachrichten

Aktuelle Entscheidungen

  • VG Bremen, Urteil vom 04.10.2021, Az. 4 K 2833/19 (juris): Kein datenschutzrechtlicher Anspruch des Insolvenzverwalters auf Übermittlung von Steuerakten, weder aus Art. 15 Abs. 1 noch aus Art. 20 Abs. 1 DSGVO.
  • VG Ansbach, Urteil vom 22.09.2021, Az. AN 14 K 19.1274 (BeckRS 2021, 32150): In seiner Entscheidung äußert sich das VG Ansbach zum Geltungsbereich der DSGVO und zu Ansprüchen aus den Art. 77, 78 DSGVO gegen die Datenschutzaufsicht.
  • LAG Hessen, Urteile vom 10.06.2021, 9 Sa 1431/19 (Volltext) und Az. 9 Sa 861/20 (Volltext): Der Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist weit auszulegen. Eine Verweigerung der Auskunft wegen Missbrauchs unterliegt hohen Anforderungen und ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
  • OLG München, Urteil vom 27.10.2021, Az. 20 U 7051/20 (Volltext): Zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Nennung von Eigentümern, in deren Wohnung Legionellenbefall festgestellt wurde.

Aus den Aufsichtsbehörden