Datenschutz­woche

#85

Prüfverfahren: Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden befragen ChatGPT-Betreiber

Vergangene Woche hatten wir berichtet, dass auch deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden eine Prüfung des Datenschutzes bei ChatGPT angekündigt haben. Weitere Informationen des Hessischen Datenschutzbeauftragten und der Datenschutzaufsichtsbehörde Baden-Württemberg geben Einblicke in das laufende Verfahren. Aus den Pressemitteilung der beiden Behörden lässt sich entnehmen, dass die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder einen Fragenkatalog abgestimmt haben. Dieser Fragenkatalog soll von den einzelnen Landesbehörden mit einer Aufforderung zur Stellungnahme an OpenAI als Betreiber von ChatGPT übersandt werden. Zumindest die Datenschutzaufsichtsbehörden von Hessen und Baden-Württemberg haben diesen Schritt bereits vollzogen. Dass alle deutschen Landesbehörden für ChatGPT zuständig sind, folgt daraus, dass das Unternehmen mit Sitz in San Francisco keine Niederlassung in Europa hat. Unterdessen betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der CDU/CSU, dass sie „[…] in den bestehenden Vorschriften zum Datenschutz keinen Standortnachteil für die Entwicklung von KI in Deutschland […]“ sieht.

Bundestag debattiert zum Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten

In seiner 98. Sitzung am vergangenen Freitag, dem 21. April 2023, hat sich der Bundestag mit dem Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten für das Jahr 2022 beschäftigt. Das Plenarprotokoll zur Debatte zeigt die Bewertung des Berichts durch den Bundestag und die Pläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Datenschutzrechts in der laufenden Legislaturperiode.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge bewertet den Bericht beispielsweise als Pflichtenheft für den Gesetzgeber und betont, dass die geplanten Neuregelungen zum Beschäftigtendatenschutz „[…] ein neues Grundgesetz für gute Arbeit in der Digitalisierung […]“ werden sollen. Der Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann kommt für die CDU/CSU zum Ergebnis, dass die Umsetzung des Datenschutzes in Deutschland innovationfeindlich ist und resümiert: „Datenschutz ist gut, die Anwendung sicherlich nicht.“ Für Misbah Khan von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt der Tätigkeitsbericht „[…] die enorme Bedeutung der beharrlichen Arbeit des BfDI und auch die bestehenden Missstände […]. Für die AfD kommentiert Steffen Janich, dass der Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten „[…] in allen Bereichen vielsagend [ist]“ und „das Handeln der Bundesregierung infrage [stellt]“. Manuel Höferlin von der FDP betont die Bedeutung des Datenschutzes als „[…] Teil des Fundaments einer wehrhaften Demokratie […]“. Für Martina Renner von DIE LINKE verdienen „der Bundesbeauftragte und seine Mitarbeiter/-innen […] Anerkennung für ihre Beharrlichkeit und ihren Einsatz zum Schutz von Grundrechten.“

Die Reihenfolge der Zitate entspricht dem Verlauf der Debatte im Bundestag. Es wurde jeweils das erste Statement der Partei berücksichtigt. Das vollständige Protokoll der Debatte finden Sie hier.

Internationale Nachrichten

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

  • LAG Köln, Beschluss vom 20.01.2023, Az. 9 TaBV 32/22 (juris): Die Sichtung eines E-Mail-Accounts, der auch für eine Betriebsratstätigkeit genutzt wird, ist zur Erfüllung des Auskunftsbegehrens nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO zulässig.
  • AG Dortmund, Beschluss vom 21.10.2022, Az. 410 C 2969/22 (BeckRS 2022, 46136): Die Studienstiftung hätte dem Kläger das Vorschlagsschreiben für ein Stipendium nach Art. 15 DSGVO herausgeben müssen. Sie muss daher die Kosten des erledigten Rechtsstreits tragen.
  • OLG Brandenburg, Urteil vom 14.04.2023, Az. 11 U 233/22 (juris): Dient ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO nicht der Überprüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Verarbeitung, ist es rechtsmissbräuchlich. Der Beklagten steht dann ein Weigerungsrecht zu.

Neuigkeiten aus den Aufsichtsbehörden