DatenschutzWoche vom 10.10.2022

Executive Order zum EU-U.S. Data Privacy Framework veröffentlicht

Die Vorbereitungen für einen neuen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für Datenübermittlungen in die USA schreiten voran. Am 07. Oktober 2022 hat US-Präsenten Biden eine sog. Executive Order unterzeichnet. Diese umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die ein der DSGVO angemessenes Datenschutzniveau in der USA gewährleisten und die Kritikpunkte der „Schrems II“-Entscheidung des EuGH aufheben sollen. Dazu zählt die Schaffung weiterer Garantien. Darüber hinaus soll es die Möglichkeit geben, die Befugnisse der US-Sicherheitsbehörden durch einen Bürgerrechtsbeauftragten und ein Datenschutzkontrollgericht („Data Protection Review Court“) überprüfen zu lassen.

Im nächsten Schritt will nun die EU-Kommission einen Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss erarbeiten und dem Prozess zur Verabschiedung beginnen. Erste Stellungnahmen von Datenschutz-NGOs lassen eine gerichtliche Überprüfung durch den EuGH erwarten. Ob der neue Angemessenheitsbeschluss Bestand haben wird, muss sich zeigen.

Umfrage des Bitkom zur Umsetzung der DSGVO

Nach einer Umfrage des Bitkom, die am 27. September veröffentlicht wurde, sehen sich viele Unternehmen durch unklare Regelungen zum Datenschutz und eine uneinheitliche Auslegung der DSGVO belastet. 67 Prozent der befragten Unternehmen sind der Auffassung, dass die DSGVO weltweit Maßstäbe für einen einheitlichen Datenschutz gesetzt hat. 22 Prozent geben an, die DSGVO vollständig umgesetzt zu haben, weitere 40 % „größtenteils“. Die übrigen Unternehmen haben bereits einige Ziele erreicht (33 Prozent) oder erst mit der Umsetzung begonnen (2 Prozent). Die gute Nachricht: Kein Unternehmen ist (nach eigenen Angaben) untätig geblieben.

Internationale Nachrichten

  • LG Flensburg, Beschluss vom 10.01.2022, Az. I Qs 29/21 (Volltext):  Verwertbarkeit der Aufzeichnung der Videoüberwachung am Personaleingang einer Staatsanwaltschaft im Strafverfahren und Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung.
  • VG Stuttgart, Urteil vom 26.7.2022, Az. 4 K 836/21 (Volltext): Zum Anspruch auf Berichtigung der Einbürgerungsurkunde bei falscher Identitätsangabe
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.05.2022, Az. 5 AZR 28/22 (Volltext): „Der Datenschutz genießt gegenüber dem Arbeitsschutz keinen absoluten Vorrang.“
  • AG München, Urteil vom 03.08.2022, Az. 211 C 578/22: Der Kläger hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, da Art. 32 DSGVO im vorliegenden Fall keine Zwei-Faktor-Authentifizierung verlangt.
  • LG Gießen, Urteil vom 08.09.2022, Az. 2 O 186/22 (juris): Dient eine Auskunft nur der Verfolgung von Leistungsansprüchen, ist sie rechtsmissbräuchlich.
  • LG Berlin, Urteil vom 15.07.2022, Az. 63 O 213/20 (GRUR-RS 2022, 25834): Dem Kläger steht wegen einer unzulässigen Videoüberwachung des Innenhofs seiner Mietwohnung ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu.
  • BGH, Urteil vom 28.07.2022, Az. I ZR 171/21 (Volltext): Die Veröffentlichung eines Namens in einer Werbeanzeige stellt eine Offenlegung durch Verbreitung und damit eine Verarbeitung im Sinne der DSGVO dar.

Neuigkeiten aus den Aufsichtsbehörden