Datenschutz­woche

#245

Dr. Jens Ambrock wird Nachfolger von Dr. h. c. Marit Hansen in Schleswig-Holstein

Zum Ende der zweiten Amtszeit von Dr. h. c. Marit Hansen als Landesbeauftragte für Datenschutz hat der Landtag in Schleswig-Holstein einstimmig Dr. Jens Ambrock als ihren Nachfolger gewählt. In Schleswig-Holstein können Landesbeauftragte für Datenschutz höchstens zwei Amtszeiten wahrnehmen. Daher war eine Neubesetzung des Amts nötig. Die scheidende Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein ist seit 2015 im Amt.

In Schleswig-Holstein überwacht der oder die Landesbeauftragte für Datenschutz mit ihrer Dienststelle, dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), die Einhaltung des Datenschutzrechts bei schleswig-holsteinischen Behörden und nichtöffentlichen Stellen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Seit 2018 wählt der Landtag alle sechs Jahre eine oder einen fachkundige*n Landesbeauftragte*n für Datenschutz. Die Landesbeauftragte für Datenschutz ist zugleich auch Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein.

Dr. Jens Ambrock bringt ein breites Wissen im Datenschutz und IT-Recht sowie langjährige Erfahrung in der Praxis von Aufsichtsbehörden mit. Zurzeit leitet er beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit das Referat für Wirtschaft, Infrastruktur und Behörden. Zuvor war er bereits im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz und kehrt nun zur schleswig-holsteinischen Datenschutzaufsichtsbehörde zurück. Ambrocks Dienstantritt als Leiter des ULD ist für Januar 2027 vorgesehen. 

Dr. h. c. Marit Hansen freut sich auf die Übergabe des Staffelstabs an ihren Nachfolger im nächsten Jahr: „Dr. Jens Ambrock ist eine hervorragende Wahl. Ich bin sicher, dass die anstehenden Aufgaben zu Datenschutz und Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein bei ihm in guten Händen sind.“

BfDI Moritz Hennemann stellt Schwerpunkte seiner Amtszeit vor

Moritz Hennemann ist seit Anfang Oktober 2026 neuer Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Im Rahmen der Bundespressekonferenz am 6. Oktober 2026 hat er die Schwerpunkte seiner Amtszeit vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen für ihn eine datenschutzkonforme Staatsmodernisierung, die digitale Souveränität Deutschlands und der Europäischen Union sowie die frühzeitige datenschutzrechtliche Einordnung bedeutsamer Technologiesprünge. Gleichzeitig dankte er seiner Vorgängerin Louisa Specht-Riemenschneider für ihr Wirken zugunsten des Datenschutzes und der Informationsfreiheit.

Hennemann zufolge dienen Datenschutz und Informationsfreiheit den Bürgerinnen und Bürgern. „Mein Anspruch ist es, beide Rechte angemessen zu schützen“, so Hennemann. Insbesondere das Datenschutzrecht sei Teil der Straßenverkehrsordnung auf den großen Datenautobahnen der aktuellen Zeit. Es setze Leitplanken, schaffe Vertrauen und ermögliche Datennutzungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Hennemann setzt als BfDI auf frühzeitige und lösungsorientierte Beratung der Behörden und anderen Stellen, die er beaufsichtigt: „Nicht nur sagen, was nicht geht, sondern vor allem, was geht und wie es geht.“ Hierfür, aber auch für die wirksame Durchsetzung des Datenschutzrechts will Hennemann noch intensiver mit Aufsichts- und Regulierungsbehörden zusammenarbeiten.

Eine zentrale Aufgabe sieht Hennemann schließlich in der konstruktiven Beratung des Gesetzgebers. Das Datenschutzrecht müsse klar und praktikabel sein und angesichts neuer Technologien fortentwickelt werden. Die aktuellen Reformdebatten auf europäischer und nationaler Ebene will er daher im Rahmen seines Beratungsauftrags aktiv begleiten. Bei der Reform des Informationsfreiheitsrechts sieht Hennemann erheblichen Diskussionsbedarf und warnt vor pauschalen Einschränkungen.

Das vollständige Eröffnungsstatement ist auf der BfDI-Website abrufbar.

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

  • LAG Hamm, Urteil vom 05.10.2026, Az. 9 Ta 87/26 (Volltext): Zur Rolle des Auskunftsanspruchs im Vollstreckungsverfahren. Es ist ausgeschlossen, unter Durchbrechung der Unterscheidung in Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren im Rahmen der Zwangsvollstreckung von Auskunftsansprüchen nicht nur eine formal ordnungsgemäße und äußerlich vollständige Auskunftserteilung zu erzwingen, sondern auch die Richtigkeit und insbesondere materielle Vollständigkeit der erteilten Auskunft. Ist eine gemäß Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO erteilte Auskunft in formaler Hinsicht vollständig und hinreichend substantiiert, steht jedoch ihre inhaltliche Richtigkeit im Streit, sind die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder gegebenenfalls die Durchführung eines weiteren Erkenntnisverfahrens die statthaften Mittel.
  • VG Wiesbaden, Urteil vom 28.08.2026, Az. 6 K 139/24.WI (Volltext): Das der Aufsichtsbehörde eingeräumte Verfahrensermessen ermöglicht grundsätzlich sowohl die Entscheidung, den Abschluss eines aufsichtsbehördlichen Verfahrens im Hinblick auf ein beim EuGH anhängiges Vorabentscheidungsverfahren und erforderliche Abstimmungen mit anderen Aufsichtsbehörden zurückzustellen, als auch die Trennung und Verbindung von Verwaltungsverfahren.
  • VG Hamburg, Urteil vom 23.06.2026, Az. 5 K 4808/24 (Volltext): Zum Verhältnis zwischen Informationsfreiheitgesetz und Datenschutzgrundverordnung. Ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG (im vorliegenden Fall ein Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten) besteht nicht, weil die Vorschrift des Art. 30 Abs. 4 DSGVO, wonach der Verantwortliche der Aufsichtsbehörde das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten auf Anfrage zur Verfügung zu stellen hat, eine Regelung in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen darstellt, die dem Informationsfreiheitsgesetz gemäß § 1 Abs. 3 IFG vorgeht. Der Anspruch auf Zugang zu einer Liste der Auftragsverarbeiter aus dem Informationsfreiheitsgesetz besteht hingegen.

Neues aus Bund und Ländern

  • Bund: Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Datenschutz und des Netzwerks Datenschutzexpertise zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über ein Gesetz zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung (KIMVG).
  • Bund: Bericht des Bundesrechnungshofs zur Cybersicherheit in der Bundesverwaltung (Überblick bei netzpolitik).
  • Bund: Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz gegen digitale Gewalt.
  • Bayern: Bei einem Cyberangriff auf das Immatrikulationssystem der Ludwig-Maximilians-Universität wurden Daten von rund 600.000 Betroffenen abgegriffen. Nach Angaben der Universität sind voraussichtlich Namen, Geburtsdaten, Kontaktdaten, Bankdaten, Krankenversicherungsnummern, Bafög-Daten sowie Angaben zu Schul- und Studienabschlüssen betroffen. Nach den zuletzt mitgeteilten Informationen hatten die Täter Zugriff auf die Daten fast aller Studierenden, die seit den 1970er Jahren in den Universitätssystemen erfasst worden waren.

Internationale Nachrichten

  • Dänemark: Bei einem Angriff auf das dänische Melderegister haben sich Unbekannte Zugriff auf Daten von 8,8 Millionen Menschen verschafft. Der Zugriff bezog sich unter anderem auf Namen, Adressen und Sozialversicherungsdaten von registrierten lebenden und verstorbenen Menschen. Das Register enthält Daten von rund elf Millionen Menschen. Der Vorfall geht offenbar auf ein Unternehmen zurück. Laut offiziellen Informationen nutzten Unbefugte den rechtmäßigen Zugriff eines privaten dänischen Unternehmens auf das Register.
  • Europa: Breite Kritik an den Plänen zur flächendeckenden Alterskontrolle im Rahmen des EU Kids Act.
  • Großbritannien: Leitfaden des Information Commissioner‘s Office (ICO) zu Datenschutzherausforderungen und Erwartungen der Aufsichtsbehörde, insbesondere zu Transparenz, Informationspflichten und den Rechten Betroffener.

Neues aus den Aufsichtsbehörden

  • Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit: Eröffnungsworte von Moritz Hennemann in der Bundespressekonferenz am 06.10.2026.
  • Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bettina Gayk, warnt vor Betrugsversuchen nach Cyberangriffen auf Hotelbuchungsportale, bei welchen durch Cyberkriminelle Gästedaten aus Buchungsportalen von Hotels, Campingplätzen und Ferienwohnungen erbeutet wurden. Anlass sind mehrere Meldungen der Datenschutzbehörde aus Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) in jüngerer Zeit.
  • Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt: Löschkonzept für personenbezogene Daten – Leitfaden für kleine Unternehmen aus September 2026.
  • Unabhängiges Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein: Pressemitteilung zum Nachfolger der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein.