Datenschutz­woche

#234

Prof. Dr. Moritz Hennemann zum BfDI gewählt

Der Deutsche Bundestag hat auf Vorschlag der Bundesregierung am 25.06.2026 den Freiburger Juraprofessor und Medienrechtler Prof. Dr. Moritz Hennemann mit 391 Ja-Stimmen bei 122 Nein-Stimmen und 77 Enthaltungen zum neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. Hennemann folgt auf die amtierende BfDI Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, die ihr Amt aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aufgibt.

Der 1985 geborene Rechtswissenschaftler leitet das Institut für Medien- und Informationsrecht an der Universität Freiburg und gilt als ausgewiesener Experte für Datenschutz-, Medien- und Internetrecht. Sein Amtsantritt ist für den 1. Oktober 2026 vorgesehen; die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Unterstützung der DSGVO-Konsistenz: Neues Meldeformular für Unstimmigkeiten

Der EDSA hat ein spezielles Kontaktformular für Interessengruppen eingerichtet. Stakeholder können so mögliche Abweichungen bei der Auslegung der DSGVO zwischen nationalen Positionen sowie zwischen nationalen Positionen und denen des EDPB zu melden. Diese Initiative spiegelt die in der EDSA-Erklärung von Helsinki festgelegten Verpflichtungen zu mehr Klarheit, Unterstützung und Engagement wider, die darauf abzielen, den Dialog mit den Interessengruppen zu stärken und eine einheitliche Durchsetzung der DSGVO in ganz Europa zu gewährleisten. 

Das EDPB wird nicht auf individuelle Einreichungen eingehen, aber die gemeldeten Fälle regelmäßig sichten und diskutieren, um mögliche Schritte zur Verbesserung der Konsistenz zu prüfen.

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

  • EuGH, Urteil vom 16.06.26 - C‑188/24 und C‑190/24: EU-Mitgliedstaaten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch von im EU-Ausland ansässigen Pornoplattformen eine wirksame Altersprüfung verlangen, um Minderjährige zu schützen. Solche Maßnahmen verstoßen nicht gegen das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie, wenn sie dem Schutz wichtiger Gemeinwohlziele dienen und die unionsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Nicht entschieden hat der EuGH, wie die Altersverifikation konkret technisch und datenschutzrechtlich ausgestaltet sein muss.
  • OVG Münster, Beschluss vom 22.06.2026 – 16 B 169/25: Die Möglichkeit, Luftbildaufnahmen eines Grundstücks mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz zu verarbeiten, um bestehende Unschärfen nachträglich auszugleichen, führt nicht ohne Weiteres dazu, dass das Anfertigen solcher Luftbildaufnahmen und deren Verwendung im Rahmen der Festsetzung von Niederschlagswasser­gebühren einen Grundrechtseingriff mit mehr als geringer Eingriffsintensität darstellt.
  • OVG Bautzen, Beschluss vom 15.6.2026 – 7 C 35/24: Ist eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein unsicheres Drittland im Rahmen einer Videoverhandlung nur auf der Grundlage des Ausnahmefalls des Art. 49 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a DSGVO mit der ausdrücklichen Einwilligung aller betroffenen Personen zulässig, kann das Gericht bei seiner Ermessensentscheidung über die Gestattung einer Videoverhandlung gemäß § 102a Abs. 2 VwGO den eine vorausschauende Verhandlungsplanung beeinträchtigenden Umstand berücksichtigen, dass unklar ist und sich vor der mündlichen Verhandlung auch nicht feststellen lässt, ob alle an der Verhandlung teilnehmenden und damit betroffenen Personen ihre Einwilligung zu der Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten in das Drittland erklären werden.

Neues aus Bund und Ländern

Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Das BSI hat eine neue BSI-IT-Sicherheitsinformation (BITS) zu den Auswirkungen der Entwicklungen im Bereich Künstlicher Intelligenz auf die Cybersicherheit von Organisationen veröffentlicht

Internationale Nachrichten

Neues aus den Aufsichtsbehörden

  • LfD Niedersachsen: Das Datenschutzinstitut Niedersachsen (DsIN) des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen hat sein Fortbildungsprogramm für das zweite Halbjahr 2026 aktualisiert. Hinzugekommen sind auch neue Termine für Ehrenamtliche aus Vereinen und Verbänden.
  • ULD Schleswig-Holstein: Am 14.09.2026, findet in Kiel die alljährliche Datenschutz-Sommerakademie des ULD statt, diesmal unter dem Motto „By Design: Datenschutz und mehr“. Das detaillierte Programm und die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden sich hier
  • Berliner BfDI: Pressemitteilung zur Vorlage des Jahresberichts 2025 am 23.06.2026. Der vorgelegte Bericht schließt an den Jahresbericht 2024 an und deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2025 ab.