Datenschutzwoche
Vierte Strategieklausur der Datenschutzkonferenz
Die strategische Ausrichtung der Datenschutzkonferenz und die Bedeutung des Datenschutzes in der digitalen Transformation standen im Zentrum der vierten Strategieklausur der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) vom 03. bis 05.09.2026 in Speyer. Die Klausurtagung findet seit 2023 außerhalb des Sitzungsrhythmus der Datenschutzkonferenz an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften (DUV) statt. Gastgeberin war die rheinland-pfälzische Aufsichtsbehörde, die den Vorsitz des Arbeitskreises DSK 2.0 innehat. Die Klausur bietet der DSK den Raum, um gemeinsame Grundsatzfragen sowie Impulse für die Fortentwicklung des Datenschutzes und der Datenschutzkonferenz zu diskutieren.
Als Ergebnisse der Strategieklausur teilt die DSK in einer Pressemitteilung unter der Überschrift „Datenschutzbehörden wollen gestalten“ mit:
- Die DSK möchte eine Entscheidungsdatenbank etablieren. Die strukturierte Veröffentlichung von Entscheidungen der Datenschutzaufsichtsbehörden soll künftig mehr Orientierung und eine stärkere Transparenz bieten. Voraussetzung für eine zügige Umsetzung sei die Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz und die Schaffung einer eigenen Geschäftsstelle.
- Mit Blick auf den Bundesratsbeschluss zu einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vom (siehe DatenschutzWoche Ausgabe 240) wurden bestimmte Fortentwicklungen der Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden wie verbindliche Mehrheitsentscheidungen, der „Einer-für-alle“-Mechanismus und ein innerstaatliches One-Stop-Shop-Verfahren.
- Zum Thema Verwaltungsdigitalisierung wurde erörtert, wie geeignete Standards von den Verantwortlichen erfüllt werden können, um eine datenschutzkonforme Verwendung und Nachnutzung digitaler Lösungen sicherzustellen. Es wird von der DSK begrüßt, dass auf der Plattform Marktplatz Deutschland Digital das Kriterium „Datenschutzkonformität“ als erforderliches Merkmal für dort vorgehaltene Anwendungen ausgewiesen wird.
HmbBfDI: Abschlussbericht zur technischen und datenschutzrechtlichen Untersuchung der „Ray-Ban Meta AI Glasses“
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat im Zuge der Debatte um sogenannte „Smart Glasses“ (siehe DatenschutzWoche Ausgabe 239) exemplarisch das Modell „Ray-Ban Meta Wayfarer (Gen 1)“ untersucht. Ein interdisziplinäres Team aus den Bereichen Soziale Netzwerke, Technischer Datenschutz und Rechtsfragen zu KI-Anwendungen hat das Modell unter technischen und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Der Abschlussbericht ist sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch verfügbar.
Die Prüfung der Brille, welche eine Kamera, Lautsprecher, mehrere Mikrofone und eine KI-Assistenz enthält, kommt zu dem Ergebnis, dass die Aufnahme von Personen, die nicht zum engen Freundes- und Familienkreis gehören, datenschutzrechtlich bis auf seltene Konstellationen des berechtigten Interesses nicht zulässig sein wird, da die informierte Einwilligung in der Realität bereits mangels Transparenz nicht eingeholt werden kann. Zudem wird es nach Ansicht des HmbBfDI regelmäßig an einer Rechtsgrundlage für das KI-Training durch Meta fehlen.
Datenschutz im Fokus zum Thema „Smart Glasses“
Aktuelle Gerichtsentscheidungen
- BGH, Urteil vom 21.07.2026, Az. VI ZR 144/23 (Volltext): Ein Unterlassungsanspruch nach nationalem Recht, der sich gegen eine erneute Übermittlung personenbezogener Daten unter Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung richtet, kann nicht grundsätzlich unter Berufung auf einen abschließenden Regelungsgehalt der unionsrechtlichen Bestimmungen abgelehnt werden.
- EuGH, Urteil vom 03.09.2026, Az. C‑798/24 (Volltext): Das Unionsrecht verlangt keine Offenlegung von Informationen sämtlicher Aktionäre, insbesondere nicht über Minderheitsaktionäre. Vielmehr könne die DSGVO einer solch weitreichenden Veröffentlichung, wie sie im lettischen nationalen Recht vorgesehen ist, entgegenstehen.
Neues aus Bund und Ländern
Bund: Kritik an der „Account Cloning“-Praxis des Zollkriminalamts und weiterer Behörden zur Überwachung von Telekommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal oder Telegram.
Internationale Nachrichten
- Schweiz: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22.06.2026 die Beschwerde der Inkasso-Team AG gegen einen Entscheid des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) abgewiesen und bestätigt, dass die Publikation von Personendaten zwecks Ermittlung des Standorts mutmaßlicher Schuldner sowie Warnung von Dritten persönlichkeitsverletzend und nicht gerechtfertigt ist.
- Schweiz: Mit Verfügung vom 17.04.2026 hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) seine Untersuchung gegen zwei Unternehmen abgeschlossen. Der EDÖB stellte im Rahmen der Untersuchung fest, dass die Unternehmen beim Onlinekauf erhobene Personendaten (E-Mail-Adressen und Telefonnummern) trotz des klar zum Ausdruck gebrachten Widerspruchs der betroffenen Personen weiterhin zu Werbezwecken genutzt haben. Die Unternehmen machten von ihrem Recht auf Teilnahme am Verfahren keinen Gebrauch. Die Verfügung ist nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist rechtskräftig.
- Großbritannien: Konsultationsverfahren des Information Commissioner´s Office (ICO) für einen Entwurf von Leitlinien über Anonymisierung, Pseudonymisierung und Forschung.
Neues aus den Aufsichtsbehörden
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Fortlaufend aktualisierte FAQ zum Cyberangriff auf die Berliner Landesverwaltung.
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen: Pressemitteilung des LfD zu steigenden Zahlen der gemeldeten Datenschutzvorfällen und Hintergründen.
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen: Pressemitteilung des LfD zum Ausbau seines medienpädagogischen Angebots unter dem Motto „Fit fürs Netz. Datenschutz verstehen, Medien smart nutzen“ für das startende Schuljahr.
- Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern: Praxisorientierter Leitfaden des LfDI für den datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) mit beschränktem oder minimalem Risiko aus Juli 2026.