Verbot von Smart Glasses?

14. September 2026

Smart Glasses können fotografieren, Videos aufnehmen, Gespräche aufzeichnen, Informationen einblenden, übersetzen oder mithilfe künstlicher Intelligenz Fragen zur Umgebung beantworten. Die kaum sichtbare Technik verwischt die Grenze zwischen hilfreichem Alltagsassistenten und Überwachungsinstrument. Wie weit Wearables bereits rechtliche und gesellschaftliche Konsequenzen haben, zeigt ein Blick auf die aktuellen Entwicklungen in den USA und Deutschland.

Reaktionen in Deutschland

Die NGOs Zentrum für Digitalrechte und Demokratie und HateAid haben Petitionen für Vertriebsverbote von Smart Glasses gestartet. HateAid berichtet zudem, dass sie eine Strafanzeige gegen die Geschäftsführungen von Meta, Ray-Ban, Oakley sowie den Optik-Ketten Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) eingereicht haben.

New York verbietet Smart Glasses in Gerichtsgebäuden

Laut der New York State Bar Association hat die New York State Office of Court Administration das Tragen von Smart Glasses seit dem 20. Juli 2026 in allen staatlichen, regionalen und kommunalen Gerichtsgebäuden verboten. Das Verbot gilt nicht nur für einzelne Berufsgruppen. Betroffen sind alle Personen, die ein Gericht betreten. Wer eine entsprechende Brille mit sich führt, muss sie bei den Gerichtsbediensteten zur Aufbewahrung abgeben. Hintergrund seien vor allem die Risiken heimlicher Aufnahmen. New York ist damit der erste US-Bundesstaat, der ein derartiges Verbot eingeführt hat. 

Ist ein Verbot eine gute Lösung?

Kritik an der Regelung findet sich unter anderem in einem Artikel von Forbes. Smartphones seien in fast allen Gerichtsgebäuden weiterhin erlaubt, obwohl auch mit ihnen unauffällig Fotos oder Videoaufnahmen angefertigt werden können. Außerdem bieten Smart Glasses Funktionen, die über das reine Aufnehmen hinausgehen. Live-Übersetzungen oder Untertitel können beispielsweise für Menschen mit Hörverlust oder für Personen, die nicht ihre Muttersprache sprechen, einen erheblichen praktischen Nutzen haben.

Die Debatte berührt damit eine grundsätzliche Frage: Ist es sinnvoll, eine neue Technologie pauschal zu verbieten, nur weil sie missbraucht werden kann? Oder sollten konkrete Nutzungsregeln geschaffen werden, die zwischen legitimen Anwendungen und problematischen Aufnahmen unterscheiden? Und wäre eine konsequente Rechtsdurchsetzung hier realistisch?

Von Smart Glasses zu „smartem Schmuck“

Das Problem beschränkt sich nicht mehr nur auf Smart Glasses. Inzwischen werden Kameras auch in anderen Gegenständen versteckt. Ein Beispiel ist laut heise die KI-Kamera Looki L1. Das Gerät wird am Körper getragen und kann automatisch Bilder, Videos und Ton aus dem Alltag aufzeichnen. Außerdem kann das Gerät Fragen zur eigenen Umgebung beantworten.

Zwar werden die Daten zunächst verschlüsselt gespeichert und sollen nach kurzer Zeit aus der Cloud gelöscht werden, es lassen sich einige wichtige Schutzfunktionen jedoch relativ leicht deaktivieren. So kann beispielsweise das Licht ausgeschaltet werden, das andere Personen über eine laufende Aufnahme informieren soll.

Rechtslage in Deutschland

Wie ernst die datenschutzrechtlichen Fragen rund um Smart Glasses genommen werden, zeigt auch ein Beitrag der ARD-Rechtsredaktion. Wie Antonetta Stephany berichtet, warnt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Thomas Fuchs, insbesondere vor der Möglichkeit, mit Smart Glasses Personen unbemerkt zu filmen oder zu fotografieren. Die Meta Smart Glasses unterscheiden sich äußerlich kaum von herkömmlichen Brillen. Genau diese Unauffälligkeit macht sie besonders problematisch.

Inzwischen hat Thomas Fuchs exemplarisch das Modell „Ray-Ban Meta Wayfarer (Gen 1)“ untersucht. Ein interdisziplinäres Team aus den Bereichen Soziale Netzwerke, Technischer Datenschutz und Rechtsfragen zu KI-Anwendungen hat das Modell unter technischen und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Die Prüfung der Brille, welche eine Kamera, Lautsprecher, mehrere Mikrofone und eine KI-Assistenz enthält, kommt zu dem Ergebnis, dass die Aufnahme von Personen, die nicht zum engen Freundes- und Familienkreis gehören, datenschutzrechtlich bis auf seltene Konstellationen des berechtigten Interesses nicht zulässig sein wird, da die informierte Einwilligung in der Realität bereits mangels Transparenz nicht eingeholt werden kann. Zudem wird es nach Ansicht des HmbBfDI regelmäßig an einer Rechtsgrundlage für das KI-Training durch Meta fehlen.

Wenn Überwachung zum Lifestyle-Produkt wird

Diese Entwicklung kommt nicht völlig überraschend. Bereits am 10. Juli haben wir bei „Datenschutz im Fokus“ darüber berichtet, wie Meta seine KI-Brillen gemeinsam mit Kylie Jenner als modisches Lifestyle-Produkt vermarktet. Damit stellt sich auch die Frage, ob und wie sich unsere Vorstellung von Privatsphäre, Datenschutz und der gesellschaftlichen Akzeptanz von Überwachung verändert.

Die vielleicht datenschutzfreundlichsten Glasses

Über eine besonders charmante Reaktion auf den Smart-Glass-Trend berichtet t3n: DuckDuckGo hat sich gemeinsam mit Knockaround über den Hype um intelligente Brillen lustig gemacht und die „DuckDuckGo Paso Robles“ vorgestellt. Im Grunde handelt es sich um ganz normale Sonnenbrillen mit UV400-Schutz. Gerade deshalb bewirbt DuckDuckGo sie mit einer Reihe augenzwinkernder Vorteile: Sie können nichts aufnehmen, nichts speichern und niemanden überwachen. Die Akkulaufzeit? Unendlich. Benachrichtigungen? Keine. Datenschutzprobleme? Ebenfalls keine.

Zwischen Innovation und Privatsphäre

Wearables zeigen eindrucksvoll, wie schnell sich Technologie in unseren Alltag integriert. Übersetzungen, Live-Untertitel, Assistenzfunktionen und kontextbezogene Informationen können für Menschen mit bestimmten Einschränkungen sehr hilfreich sein. Dieselbe Technik kann allerdings auch dazu führen, dass Menschen unbemerkt aufgenommen, analysiert oder überwacht werden. Das eigentliche Problem ist deshalb nicht allein die Kamera in der Brille oder die KI im Schmuckstück. Entscheidend ist die Nutzung: wie sichtbar und kontrollierbar ist sie für die Menschen in der Umgebung und welche Speicherungen und Verarbeitungen finden im Hintergrund statt


Dieser Artikel wurde erstmals am 12.08.2026 veröffentlicht und am 14.09.2026 aktualisiert.