Datenschutzwoche
Öffentliche Konsultation zu den „Stuttgarter Impulsen“
Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder liefern mit den „Stuttgarter Impulsen“ einen Beitrag zur aktuellen Debatte um die Reformierung von bestimmten Teilbereichen des Datenschutzrechts. Ziel ist ein zukunftsfähiger Datenschutz, der Grundrechte der Menschen und eine effektive Datennutzung gleichermaßen gewährleistet. Die DatenschutzWoche hatte die zentralen Themen in ihrer Ausgabe 233 vom 22.06.2026 zusammengefasst.
Nun rufen die Datenschutzaufsichtsbehörden Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen dazu auf, diese Vorschläge zu kommentieren und eigene Vorschläge einzubringen. Die Rückmeldungen werden ausgewertet und wesentliche Punkte sollen am 30.09.2026 in Berlin diskutiert werden.
Die Behörden unterstützen außerdem die Bundesratsinitiative aus Hamburg (DatenschutzWoche Ausgabe 236 vom 13.07.2026). Diese sieht die Stärkung der Datenschutzkonferenz sowie Prozessvereinfachungen bei der Datenschutzaufsicht innerhalb der föderalen Strukturen vor. Der Bundestag wird die Initiative nach der Sommerpause debattieren.
Speicherung von historischen Daten durch die SCHUFA in der Kritik
Nach Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung unterhält die SCHUFA Holding AG, die größte Wirtschaftsauskunftei Deutschlands, neben ihren regulären Datenbanken zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Personen auch eine Datenbank mit historischen Daten. Betroffen sind mehrere Millionen Menschen sowie deren alte Kredite, Pfändungen, historische SCHUFA-Scores oder bereits beglichene Schulden.
Die SCHUFA nutzt diese historischen Datenbestände zur Demonstration der Wirksamkeit des im Frühjahr vorgestellten neuen SCHUFA-Scores. Dafür werden die Daten ihren Unternehmenskunden zur Verfügung gestellt, nicht aber den Betroffenen. Nach Angaben der SCHUFA ist der Umgang mit den Datenbeständen "strikt auf Test- und Kontrollzwecke beschränkt". Zudem bestehe nach Abschluss der Tests bei den empfangenden Banken und anderen Unternehmen eine Verpflichtung zur Löschung. Diese historischen Datenbestände weist die SCHUFA in Beantwortungen von Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO nicht aus.
Expertinnen und Experten kritisieren die Praxis und verweisen auf Widersprüche hinsichtlich der Zweckbindung und des Rechts auf Löschung. Nach eigenen Angaben stützt die SCHUFA hingegen die Verarbeitung auf mehrere, sich gegenseitig ergänzende datenschutzrechtliche Erlaubnistatbestände; die Verarbeitung erfolge zu Datenschutzkontroll‑, Test‑, Entwicklungs- und Rechtsverteidigungszwecken.
Seit Frühjahr 2025 beschäftigt sich der zuständige Hessische Landesdatenschutzbeauftragte mit der Speicherung und prüft dabei insbesondere Rechtsgrundlage(n) und Auskunftsrechte. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen.
Aktuelle Gerichtsentscheidungen
VG Berlin, Urteil vom 17.06.2026, Az. 42 K 31/25 (Volltext): Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft unterliegt dem Anwendungsregime der DSGVO. Anlass des Verfahrens war die Presseberichterstattung der Berliner Staatsanwaltschaft über eine Hausdurchsuchung bei einem Beschuldigten, bei der Waffen sichergestellt worden waren. Auf die Anfrage der Verteidigerin des Beschuldigten, welche Stellen durch die Staatsanwaltschaft Informationen erhalten hätten, antwortete die Behörde, dass sie hierüber keine gesonderten Aufzeichnungen führe und daher keine Empfänger (Art. 15 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO) benennen könne. Das Verwaltungsgericht wies die Klage gegen eine Verwarnung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zurück.
- VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 13.07.2026, Az. 29 K 9951/25 (Volltext): Zum Auskunftsanspruch nach § 49 Abs. 1 DSG NRW während eines Bußgeldverfahrens und des Vorliegens personenbezogener Daten.
ArbG Siegburg, Urteil vom 22.05.2026, Az. 1 Ca 1741/25: Immaterieller Schadensersatz in Höhe von 1.000 EUR für das Verbreiten einer Diagnose eines Kollegen durch eine Ärztin innerhalb einer WhatsApp-Gruppe der Klinik.
Neues aus Bund und Ländern
- Bundesinnenministerium: Netzpolitik.org gibt einen Überblick zu den Stellungnahmen zivilgesellschaftlicher Verbände und der Bundesdatenschutzbeauftragten zur geplanten Geheimdienstreform und erweiterter Befugnisse von Verfassungsschutz und BND.
- Schleswig-Holstein: Netzpolitik.org berichtet über erneute Verschärfungen bei der geplanten Polizeigesetznovelle, u.a. mit automatisierte Datenanalyse und KI-gestützter Videoüberwachung.
Internationale Nachrichten
- Spanien: Die spanische Datenschutzaufsichtsbehörde aepd hat gegen die Universität Europea de Valencia ein Bußgeld in Höhe von 160.000 EUR verhängt. Die Universität hatte eine Software eingesetzt, in der biometrische Daten (zur Gesichtserkennung) ohne Rechtsgrundlage nach Art. 9 DSGVO verarbeitet wurden. Zudem hat die Universität keine nach Ansicht der Aufsichtsbehörde erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO durchgeführt.
- Polen: Die polnische Datenschutzbehörde UODO hat gegen eine Bank ein Bußgeld verhängt, da diese im Zeitraum vom April 2019 bis September 2020 systematisch Scans von Ausweisdokumenten von Kunden und Interessenten angefertigt hatte, ohne im Einzelfall zu prüfen, ob dies durch die Pflichten zur Geldwäscheprävention tatsächlich gerechtfertigt gewesen ist. Die Bußgeldhöhe beträgt rund 4,3 Millionen EUR.
- Rumänien: In Rumänien haben Cyberkriminelle nach einer gescheiterten Erpressung die gesamte Grundbuchdatenbank gelöscht und damit den Immobilienmarkt zum Erliegen gebracht. Mit Sicherheitsbackups sollen nun die Systeme wiederhergestellt werden.
Neues aus den Aufsichtsbehörden
- Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg: Öffentliche Konsultation zu den „Stuttgarter Impulsen“.
- Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Auftakt der Publikationsreihe „Datenbarometer Hintergrund“ mit Kurzskala zur Datenschutzkompetenz.
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: FAQ zum Datenschutz bei Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen.
In eigener Sache
Die DatenschutzWoche verabschiedet sich mit dieser Ausgabe in die Sommerpause. Am 31. August sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Schauen Sie derweil gern auf unseren Social-Media-Kanälen vorbei.
Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit. ⛱️