Datenschutz­woche

#235

Koalitionsausschuss: Vorschläge zur Reform des Datenschutzes

Am 2. Juli 2026 hat sich der Koalitionsausschusses auf umfangreiche Reformvorschläge verständigt, die auch den Datenschutz und die Digitalwirtschaft betreffen:

  • Der „nationale Datenschutz“ soll vereinfacht werden. Spielräume der DSGVO sollen „konsequent“ genutzt werden.
  • Betriebliche Beauftragte deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht, sollen bei „Erhalt des Schutzniveaus“ abgeschafft werden. Dieser Vorsatz zielt auch auf die Abschaffung von § 38 BDSG ab: In kleineren und mittleren Unternehmen soll „die Zahl der betrieblichen Datenschutzbeauftragten“ reduziert werden.
  • Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) soll im Gesetz verankert werden, die „Zuständigkeitskonzentration beim BfDI“ soll kommen.  
  • Nicht-kommerzielle Tätigkeiten (zum Beispiel in Vereinen), kleine und mittelständische Unternehmen und risikoarme Datenverarbeitungen sollen vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen werden.
  • Geplant ist ein „Datengesetzbuch“. Es soll als kohärentes Regelwerk das Datenrecht harmonisieren und vereinfachen, mehr Rechtsklarheit schaffen und für eine „einheitliche Auslegung“ sorgen.
  • Im Rahmen eines „Aktionsplans zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs“ soll ein „möglichst umfassender Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden“ ermöglicht werden. 
  • Kommunale Jobcenter werden zur Nutzung von IT-Schnittstellen und zum Datenaustausch verpflichtet.

„Brillen Rottler“: AG Arnsberg entscheidet gegen Schadenersatzforderung

Nach Wiederaufnahme im Anschluss an das Vorlageverfahren in der Rechtssache Brillen Rottler (EuGH, Urt. v. 19.03.2026 – C-526/24 B) hat das Amtsgericht festgestellt, dass auch ein Erstantrag auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO als exzessiv bzw. rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen werden kann. Ein Rechtsmissbrauch liege vor, wenn der Antrag nicht der Kontrolle der Datenverarbeitung dient, sondern künstlich einen Schadensersatzanspruch schaffen soll. Nach Überzeugung des Gerichts lagen zahlreiche Indizien für ein missbräuchliches Vorgehen vor, im vorliegenden Fall etwa

  • die freiwillige Preisgabe von mehr als erforderlichen Daten durch den späteren Petenten,

  • das fehlende plausible Interesse an einem regionalen NRW-Newsletter bei Wohnsitz des späteren Petenten in Wien,

  • der sehr kurze Zeitraum von neun Tagen zwischen Anmeldung zum Newsletter und Auskunftsverlangen,

  • der Umstand, dass dem kontradiktorischen Verfahren keine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde vorausging,

  • die öffentlich zugänglichen Informationen über ein wiederkehrendes Abmahnmuster des späteren Petenten.

Weitere Details sowie das Urteil können auf der Webseite des Prozessvertreters von Brillen Rottler abgerufen werden. 

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

BGH, Beschluss vom 21.05.2026 – V ZB 90/25: In Zwangsversteigerungsverfahren gestattet § 42 ZVG jedem die Einsicht in die dort genannten Bestandteile der Verfahrensakte, ohne dass die hierin enthaltenen personenbezogenen Daten zuvor unkenntlich zu machen (zu „schwärzen“) sind.

OLG Hamburg, Urteil vom 21.05.2026 – 15 U 75/22 (noch nicht veröffentlicht): Wenn ein Händler in die Werbung mit „Bequemer Kauf auf Rechnung“ wirbt, ohne einen klaren Hinweis darauf, dass diese Zahlungsart nur nach erfolgreicher Kreditwürdigkeitsprüfung angeboten wird, stellt dies einen Verstoß gegen die Informationspflichtverletzung nach § 5a Abs. 1, 3b Abs. 4 UWG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 3 DDG dar. Die Bedingungen für diese Bezahlmethode dürfen nicht „im Kleingedruckten“, d.h. in de AGB, versteckt sein.

AG Arnsberg, Urteil vom 01.07.2026 – 42 C 434/23: Ein Erstantrag auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO kann als exzessiv bzw. rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen werden.

Neues aus Bund und Ländern

Mecklenburg-Vorpommern:Das Bundesland trennt sich schrittweise von Microsoft-Diensten und setzt stattdessen auf die Open-Source-Plattform Nextcloud. „Digitale Souveränität und Open Source sind zentrale Ziele und Eckpfeiler der Digitalisierungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern. Wir planen, den Einsatz von Open Source kontinuierlich auszubauen und die Nutzung gemeinsamer Standards und offener Schnittstellen für IT-Lösungen der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben.", sagte Dr. Heiko Geue, Finanz- und Digitalisierungsminister von Mecklenburg-Vorpommern. Die Pressemitteilung ist hier abrufbar.

Verbraucherzentrale Sachsen: Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt in einer Pressemitteilung vor täuschend echt wirkenden E-Mails im Namen des BKA. Mit erfundenen Vorwürfen und der Drohung eines Haftbefehls wollen die Angreifer sensible Daten und Ausweiskopien erbeuten.

Internationale Nachrichten

Frankreich: Die französische Aufsichtsbehörde CNIL hat Empfehlungen zur Nutzung der Standortdaten von vernetzten Fahrzeugen vorgelegt.

Luxemburg: Nach ihrer Teilnahme an dem europäischen koordinierten Durchsetzungsrahmen (Coordinated Enforcement Framework „CEF“) zum Auskunftsrecht im Jahr 2024 und zum Recht auf Löschung im Jahr 2025 hat die luxemburgische Aufsichtsbehörde CNPD dieses Jahr eine Umfrage zu den Transparenz‑ und Informationspflichten nach der DSGVO gestartet. Um die praktische Umsetzung dieser Pflichten besser zu verstehen, hat die CNPD mehreren in Luxemburg niedergelassene Organisationen einen Fragebogen zu diesem Thema zugesandt.

Irland: Die irische Aufsichtsbehörde (DPC) hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2025 veröffentlicht. (Aufzeichnung der Pressekonferenz

Neues aus den Aufsichtsbehörden

HambBfDI: Die Hamburgische Aufsichtsbehörde hat in einer Pressemeldung daran erinnert, dass das heimliche Fotografieren und Filmen von Personen in öffentlichen Räumen sowie die Veröffentlichung dieser Aufnahmen nicht zulässig sind.

LfD Bayern: DerBayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat im Rahmen der Reihe „AI in a Nutshell“ eine neue Handreichung zum Einsatz eines LLM-gestützten Chatbots veröffentlicht.