Und sie bewegt sich doch! Die DSGVO-Reform kommt in Gang

mit Dr. Stefan Brink

07. April 2025, 13:00 Uhr

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Bislang hat sich die EU-Kommission bei der Erfüllung ihrer Pflicht aus Art. 97 der Datenschutzgrundverordnung, alle vier Jahre einen „Bericht über die Bewertung und Überprüfung dieser Verordnung“ vorzulegen, sehr zurückgehalten. Sie vermied es tunlich, die „Büchse der Pandora“ erneut zu öffnen und wollte sich weder 2020 noch 2024 ernsthaft mit Verbesserungsmöglichkeiten in der DSGVO befassen, obschon diese teils offen zu Tage treten. Doch nun scheint die Kommission selbst erkannt zu haben, dass die Digitalgesetzgebung der EU in ihrer jetzigen Form, mit der fehlenden Abstimmung zwischen den einzelnen Rechtsakten, zu einem Standortproblem werden kann. Der Draghi-Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit der EU bestätigt dies.

Mittlerweile liegen erste Vorschläge auf dem Tisch: Der Europaparlamentarier Axel Voss, Schattenberichterstatter zur DSGVO, skizzierte einen Plan zur Revision des Gesetzes. Er schlägt eine Differenzierung der Pflichten von Verantwortlichen nach Unternehmensgröße in einem 3-Schichten-Modell vor. Unterstützung bekam Voss dazu von unerwarteter Stelle - nämlich von Datenschutzaktivist Max Schrems, der betonte, dass er den ‚One Size fits All‘-Ansatz der DSGVO schon immer für nicht passend erachtet hat.

Auch über strategische Überlegungen zur Zukunft der europäischen Datenschutzaufsicht wird es in dieser Folge gehen - natürlich unter besonderer Berücksichtigung der Aufsicht in Deutschland. Auf Brüsseler Ebene sind Forderungen aufgekommen, den EU-Datenschutzausschuss zu entmachten und stattdessen die EU-Kommission zu stärken. Parallel dazu wird in Deutschland über Möglichkeiten diskutiert, die Datenschutzaufsicht in Bund und Ländern zu vereinheitlich oder gar zu zentralisieren.

Dr. Stefan Brink

Jahrgang 1966, studierte in Mainz, Heidelberg, Dijon und Paris Jura.

Nach Promotion bei Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (DUV Speyer) war beim Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz, sodann als Richter am Verwaltungsgericht Koblenz und als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht (1. Senat, Prof. Dr. Reinhard Gaier) tätig.

Von 2008 bis 2016 war er Leiter Privater Datenschutz beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, seit 2012 zugleich stellvertretender Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz; von Januar 2017 bis Dezember 2022 war Dr. Stefan Brink Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg.

Seit Januar 2023 leitet Dr. Stefan Brink das unabhängige Institut wida in Berlin (wissenschaftliches Institut für die Digitalisierung der Arbeitswelt), das den digitalen Wandel mit Blick auf unsere Bürgerrechte begleitet und Digital-Projekte fördert.

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