Vertrauliche Meldewege: Die Whistleblower-Richtlinie in der Praxis
mit Wolfgang Schmid
09. November 2021, 13:00 UhrDIE AUFZEICHNUNG DES VORTRAGS IN VOLLER LÄNGE
Am 16.12.2019 ist die Hinweisgeberschutz-Richtlinie 2019/1937 (EU) in Kraft getreten; nach nunmehr zwei Jahren müssen ab dem 17.12.2021 auch deutsche Unternehmen ein Hinweisgebersystem bereitstellen, damit Whistleblower berechtigt, aber auch verpflichtet sind, Misstände zunächst vertraulich an unternehmenseigene Kanäle zu melden.
Welche Unternehmen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, wie ein vertrauliches Meldesystem eingerichtet wird und funktioniert, und welche datenschutzrechtlichen Anforderungen dabei zu berücksichtigen sind, erläutert Referent Wolfang Schmid, Rechtsanwalt und seit Jahren mit der Praxis von Whistleblower-Systemen vertraut.
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Unserer Referent
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Wolfgang Schmid
ist Rechtsanwalt und Gründer bei Schmid Frank Rechtsanwälte PartG, Rechtsanwalt seit 2002, Fachanwalt für Informationstechnologierecht seit 2009, seit 2004 externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutzauditor, Referent (u.a. Deutsche Anwaltsakademie VKU, TÜV Rheinland, IHKS), Autor von zahlreichen Veröffentlichungen zum Datenschutz und Haftung, Ombudsmann für Whistleblower in Compliance-Systemen seit 2011, Vorsitz im FA-IT-Ausschuss der RAK München.
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