Das Recht auf Auskunft und Kopie nach Art. 15 DSGVO
mit Philipp Quiel
19. November 2020, 13:00 UhrArt. 15 DSGVO regelt, dass die betroffene Person gegenüber Verantwortlichen ein Recht darauf hat zu erfahren, wie und welche Daten über sie verarbeitet werden; außerdem kann sie eine Kopie der Daten verlangen. Die Praxisrelevanz von Art. 15 wird unter anderem daran deutlich, dass zu kaum einem anderen Betroffenenrecht so viele Urteile ergangen sind, die zudem noch häufig inhaltlich unterschiedlich ausfallen.
Philipp Quiel gab zunächst einen Überblick über die Reichweite der Ansprüche und die aktuelle Rechtsprechung. Daran anknüpfend erläuterte er Handlungsoptionen für Verantwortliche anhand seiner Erfahrungen mit Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung.
Philipp Quiel, LL.M., ist Experte für das deutsche und europäische Datenschutz- und Kommunikationsrecht. Zu diesen Rechtsgebieten berät er im Rahmen seiner Tätigkeit als Senior Associate bei „Reusch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ nationale und internationale Unternehmen. Philipp Quiel ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (Universität Maastricht), Autor zahlreicher Fachbeiträge – unter anderem gemeinsam mit Dr. Malte Engeler in der NJW 2019, 2201 ff. zum Recht auf Auskunft und Kopie – und einer der Schriftleiter der Zeitschrift "Datenschutz-Berater".
Als Videokonferenz- und Webinarplattform nutzen wir edudip. Die Daten werden in Rechenzentren in Europa verarbeitet.
Demnächst:
- 15. Dezember 2020 – Zur Geschichte des Datenschutzes
- Videokonferenzen und Home-Office
- Aktuelle Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz