Was darf die Aufsicht?
mit Prof. Niko Härting & Lasse Konrad
27. Januar 2021, 13:00 UhrJedes Gesetz ist nur so effektiv wie seine Durchsetzung. Bei der DSGVO kommt es daher ganz auf die Datenschutzaufsichtsbehörden an – wie sie dem Recht Geltung verschaffen und welche Instrumente sie dafür nutzen.
Die Aufzeichnung der Vorträge in voller Länge
Was zu erwarten ist, wenn die zuständige Behörde einen Besuch ankündigt, wurde zum Jahresstart bei "Datenschutz am Mittag" erklärt: Wie läuft eine vor-Ort-Prüfung ab? Wen dürfen die Aufsichtsvertreter befragen? Was dürfen sie sich anschauen oder gar mitnehmen?
Neben den gefürchteten Bußgeldern gibt es weitere Maßnahmen und Sanktionen, die bei DSGVO-Verletzungen drohen. Gerade Mitteilungen mit Außenwirkung sind hier zu nennen – denn kein Unternehmen möchte öffentlich im Zusammenhang mit Datenschutzverstößen genannt werden.
Unsere Referenten
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Prof. Niko Härting
studierte an der Freien Universität Berlin und ist seit 1993 als Rechtsanwalt tätig. Bereits 1996 gründete er die Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte, die seither stetig wächst. 2012 wurde er zum Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht ernannt, an der er seit dem Jahr 1991 Lehrbeauftragter ist. Seit 2014 wird Niko Härting durchgehend unter den besten Anwälten im IT-Recht im Best Lawyers Ranking geführt.
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Lasse Konrad
absolvierte sein Studium an der Freien Universität Berlin. Er ist Mitarbeiter bei HÄRTING Rechtsanwälte seit 2011, legte seine erste juristische Prüfung 2013 ab. Sein Referendariat erfolgte ebenso in Berlin. Seit 2017 ist er Rechtsanwalt, seit 2019 Senior Associate und 2021 Partner geworden.
Als Videokonferenz- und Webinarplattform nutzen wir edudip. Die Daten werden in Rechenzentren in Europa verarbeitet.