Datenschutz und Recht am eigenen Bild

Dr. Diana Ettig

23. Februar 2023, 13:00 Uhr

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Das Verhältnis der DSGVO zum Recht am eigenen Bild

Eine der ersten Gerichtsentscheidungen zur DSGVO erging 2018 am Landgericht Frankfurt am Main: Es war über den Unterlassungsanspruch eines Betroffenen zu entscheiden, der sich gegen die Veröffentlichung von Fotos und Videos auf der Facebook-Fanpage eines Friseursalons richtete. Die Entscheidung ist deswegen so spannend, weil sich das Gericht damals auch mit der Frage zu befassen hatte, in welchem Verhältnis die DSGVO zum über hundert Jahre alten Recht am eigenen Bild – das bis heute im Kunsturhebergesetz geregelt ist – steht. Das Landgericht Frankfurt konnte diese Frage am Ende offenlassen, aber in der Praxis stellen sich immer wieder ungeklärte Fragen: Beispielsweise ist die Einwilligung nach KUG in der Regel nicht widerruflich, während die DSGVO keine Ausnahme zur Widerrufsmöglichkeit kennt. Ebenso offen ist, wie man im Bereich der Fotografie die datenschutzrechtlichen Informationspflichten erfüllt. Und sind Abbildungen mit Brille oder Kopftuch eigentlich besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO?

Diese und andere Fragen betrachtet unsere Referentin Dr. Diana Ettig. 

Unsere Referentin

Dr. Diana Ettig, LL.M.

Sie ist Rechtsanwältin am Frankfurter Standort von Spirit Legal. Als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht mit besonderer Expertise im Datenschutzrecht verbindet sie Rechtsgebiete, die für Mandanten durch die Digitalisierung des Arbeits- und Wirtschaftslebens von herausragender Bedeutung sind. Sie berät seit vielen Jahren Unternehmen aller Größen bei der Gestaltung von Verträgen und der Prüfung von komplexen Rechtsfragen. Darüber hinaus verfügt Diana Ettig über umfassende Gerichtserfahrung als Prozessanwältin.

Dr. Diana Ettig studierte Rechtswissenschaften in Dresden und Paris. Anschließend absolvierte sie den Masterstudiengang International Studies in Intellectual Property Law am Institut für Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht in Dresden sowie am Centre d’Etudes Internationales de la Propriété Intellectuelle in Strasbourg. In ihrer Promotion beleuchtete sie die Frage von Bereicherungsausgleich und Lizenzanalogie bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Sie veröffentlicht regelmäßig in der einschlägigen Fachpresse zu aktuellen Themen des Urheber- und Medienrechts sowie des Datenschutzrechts.