Die Bestandsdatenauskunft im TTDSG
Dr. Matthias Lachenmann
20. April 2023, 13:00 UhrAUFZEICHNUNG DES WEBINARS
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Neue Pflichten für Telemedienanbieter
Das neue TTDSG sieht umfangreiche Regelungen vor, die Telemedienanbieter (also potentiell jeden Website-Betreiber oder Cloud-Dienst) zur Herausgabe ihrer Kundendaten an Sicherheitsbehörden verpflichten, und erlegt den Unternehmen komplexe Prüfpflichten auf.
Während den USA im Zusammenhang mit dem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorgeworfen wird, dass das Schutzniveau dort – aufgrund zur Bestandsdatenauskunft vergleichbaren Bestimmungen – aus Sicht der EU nicht angemessen ist, gehen die deutschen Regelungen für die Sicherheitsbehörden teils deutlich weiter, z. B. durch mangelnde Transparenz und daraus resultierende fehlende Rechtsschutzmöglichkeiten.
Wir stellen die Bestands- und Nutzungsdatenauskunft mit den daraus folgenden Pflichten für Telemedienanbieter vor, geben praktische Empfehlungen zum Umgang mit Auskunftsanfragen der Sicherheitsbehörden und beleuchten auch die möglichen Auswirkungen auf internationale Datentransfers.
Dr. Matthias Lachenmann
ist Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei BHO Legal PartG mbB sowie Datenschutzbeauftragter und Gesellschafter in der BHO Consulting GmbH in Köln. Er ist auf die Beratung im Technologie- und Datenschutzrecht spezialisiert, mit Fokus auf internationalen Konzerndatenschutz, Beschäftigtendatenschutz und Industrie 4.0.
Regelmäßig referiert Dr. Lachemann im Datenschutzrecht auf (inter-)nationalen Konferenzen und Schulungen. Für die Ausbildung von Datenschutzbeauftragten bei der UDIS Ulmer Gesellschaft für Datenschutz und IT-Sicherheit gGmbH ist er als Dozent tätig.
Er veröffentlicht fortlaufend zum Datenschutz, z. B. mit seiner Dissertation „Datenübermittlung im Konzern“, im Buch Besgen/Prinz „Arbeiten 4.0“ oder im TTDSG-Kommentar von Gierschmann/Baumgartner beim Verlag C.H. Beck.
Dr. Matthias Lachenmann ist Herausgeber des „Formularhandbuch Datenschutzrecht“; außerdem Co-Chair des IAPP-Chapters Rhein-Ruhr für 2022/23 und Mitglied des Wissenschaftsbeirats der bei C.H. Beck erscheinenden „Zeitschrift für Datenschutz (ZD).“