Die Position des EDSA zu Datenschutz und KI-Modellen
mit Sebastian Schulz
30. Januar 2025, 13:00 UhrDie Aufzeichnung des Vortrags in voller Länger
Im dritten Teil der Schwerpunktreihe „KI und Datenschutz“ unterzieht Sebastian Schulz die am 17.12.2024 vorgelegte Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses einer detaillierten Würdigung. Was sagt der EDSA, was sagt er nicht? Wann kann ein statisches KI-Modell als anonym und damit datenschutzrechtlich irrelevant erachtet werden? Wie können Verantwortliche den Nachweis führen, dass ein KI-Modell auf Grundlage der allgemeinen Interessenabwägungsklausel entwickelt und eingesetzt wird? Infiziert ein datenschutzwidriges Training eines KI-Modells dessen Nutzbarkeit? Der Referent wird diesen und anderen Fragen nachgehen und einen Ausblick wagen, wie die Einschätzung des EDSA den Einsatz von KI-Modellen und KI-Anwendungen in der Praxis beeinflussen wird.
Die Präsentation kann hier heruntergeladen werden.
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Sebastian Schulz
ist Partner bei HÄRTING Rechtsanwälte und leitet dort das Data-Team. Er hat in Leipzig, Prag und an der Humboldt-Universität zu Berlin Rechtswissenschaften studiert und verfügt über langjährige Berufserfahrung im Datenschutz. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter und -auditor leitet er Seminare und Netzwerke zum Datenschutzrecht, ist Autor und Kommentator des UWG, BDSG sowie der DSGVO und Mitglied der Schriftleitung der Datenschutz-Fachzeitschrift Privacy in Germany (PinG).