Was bringt das TTDSG?

mit Dr. Carlo Piltz

02. Februar 2022, 13:00 Uhr

Seit dem 1.12.2021 gilt das neue TTDSG. In der Öffentlichkeit wurde vor allem die Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie mit Blick auf den Einsatz von Cookies diskutiert. Die Datenschutzkonferenz hat Ende Dezember 2021 hierzu eine Orientierungshilfe veröffentlicht, die sich mit den Anforderungen an die Einwilligung und den Ausnahmen von der Einwilligungspflicht befasst. Neben dem Thema „Tracking“, bietet das neue TTDSG auch Gelegenheit, eine weiteres praxisrelevante Frage aufzuwerfen: sind Arbeitgeber an das Fernmeldegeheimnis gebunden, wenn sie Mitarbeiter die private Nutzung von betrieblichen E-Mail-Accounts gestatten oder dies dulden?

AUFZEICHNUNG DES WEBINARS

Die Präsentation zum Download

Die Präsentation können Sie hier herunterladen.

Unser Referent

  • Dr. Carlo Piltz

    Rechtsanwalt Dr. Carlo Piltz ist Partner der Kanzlei Piltz Legal, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®) sowie Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E).
    Er berät nationale und internationale Mandanten in Fragen des Datenschutzes, IT-Sicherheits- und IT-Rechts sowohl im Tagesgeschäft als auch bei komplexen Fallgestaltungen und Vertragsverhandlungen. Daneben ist er selbst als externer Datenschutzbeauftragter tätig.
    Sowohl für die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes als auch das Berliner Landesdatenschutzgesetz war Dr. Carlo Piltz als Sachverständiger in den jeweiligen Parlamenten geladen.
    Er ist Teil der Schriftleitung der Fachzeitschrift „Privacy in Germany“ (PinG) und seit Ende 2019 Chefredakteur der Zeitschrift „Datenschutz-Berater“. Daneben betreibt er den Internetblog „De Lege Data“ zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Entwicklungen (www.delegedata.de) und kann auf zahlreiche Veröffentlichungen verweisen.