Bislang hat sich die EU-Kommission bei der Erfüllung ihrer Pflicht aus Art. 97 der Datenschutzgrundverordnung, alle vier Jahre einen „Bericht über die Bewertung und Überprüfung dieser Verordnung“ vorzulegen, sehr zurückgehalten. Sie vermied es tunlich, die „Büchse der Pandora“ erneut zu öffnen und wollte sich weder 2020 noch 2024 ernsthaft mit Verbesserungsmöglichkeiten in der DSGVO befassen.