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Vereine und gemeinnützige Organisationen haben im Rahmen ihrer Tätigkeiten mit einer Menge an Daten zu tun. Obwohl die Daten für einen bestimmten Zweck im Rahmen der regulären Aktivitäten erhoben werden, haben sie oftmals das Potential für mehr. So lässt sich anhand der Mitgliederdaten eine Prognose über die Entwicklung des Vereins treffen und Daten zu Sponsoren und Spendern lassen sich nutzen, um neue Finanzierungsquellen zu erschließen. Bestehende Datenbestände werden so zu echten Datenschätzen.
In Art. 40 und 41 bestimmt die DSGVO, dass Verbände Verhaltensregeln zur Datenverarbeitung („Codes of Conduct“) ausarbeiten können, mit denen die Anwendung des EU-Datenschutzrechts in einem Sektor präzisiert wird.
Einen Datenschutzbeauftragten haben wohl nur die wenigsten Vereine. Viele brauchen auch keinen. Dennoch müssen sie sich um den Datenschutz kümmern. Nur wie? Noch eine Aufgabe, die der Vorstand nebenher erledigen soll? Oder sollte man ein eigenes Amt, etwa des Daten-Schatzmeisters, schaffen?
Tim Wybitul erläutert die aktuelle Rechtsprechung zu DSGVO-Schadensersatz sowie die rechtlichen Grundlagen des Anspruchs. Er berichtet aus der Praxiserfahrung und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für Verantwortliche.
Wir richten den Fokus auf den zentralen Punkt der neuen Bundesregierung in der Datenpolitik: Die Datennutzung und ein besserer Datenzugang sollen gemäß der Koalitionsvereinbarung künftig im Mittelpunkt stehen.
DSGVO-Bußgelder in hoher dreistelliger Millionenhöhe sind inzwischen Realität. Auch die Anzahl von Verwaltungsverfahren und daraus resultierenden Ermittlungsverfahren nimmt stetig zu.
Datenschutzhinweise, Datenschutzinformationen, Datenschutzerklärung, Datenschutzrichtlinie: Egal, unter welcher Überschrift – die DSGVO verlangt, dass Betroffene über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und ihre Rechte informiert werden.
Neues zu Cookies und zum Fernmeldegeheimnis im Betrieb
Die Datenschutzgrundverordnung sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vor. Was auf Konzerne abschreckend wirken soll, kann so pauschal formuliert leider auch ehrenamtlich Aktive abschrecken. Aber wie sieht es in der Praxis aus? Werden tatsächlich Bußgelder gegen Vereine verhängt und in welchen Größenordnungen bewegen sich diese?
Wir diskutierten mit hochrangigen Expertinnen und Experten die Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz für das Datenschutzrecht und das Antidiskriminierungsrecht und stellten Initiativen aus Forschung und Praxis vor.
Rund um die Zulässigkeit von Cookies, Website-übergreifendes Tracking und (un-)wirksame Einwilligungen gibt es vielfältige Diskussionen, Lösungsvorschläge und Stellungnahmen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Inzwischen haben sich alle an Videokonferenzen gewöhnt und nach umfangreichen Diskussionen über den Datenschutz zu Beginn der Pandemie dürfte mittlerweile doch alles geklärt sein, oder? Nicht so ganz. Denn sowohl auf Seiten der Anbieter als auch bei den rechtlichen Vorgaben hat sich seither Einiges getan.
Am 16.12.2019 ist die Hinweisgeberschutz-Richtlinie 2019/1937 (EU) in Kraft getreten; nach nunmehr zwei Jahren müssen ab dem 17.12.2021 auch deutsche Unternehmen ein Hinweis…
Zum Dezember wird das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien, kurz TTDSG, in Kraft treten.
Cloud-Speicher sind eine praktische Möglichkeit, um mit mehreren Aktiven gemeinsam auf die Daten des Vereins zuzugreifen. Das lästige Teilen von Dateien via E-Mail oder USB-Stick entfällt und alle haben jederzeit den aktuellen Stand.
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