DatenTag: Das TTDSG und neue Wege zur Einwilligungsverwaltung
03. November 2021, 13:30 UhrVIDEO-AUFZEICHNUNG Vorträge und Diskussionen
-
Begrüßung
- Frederick Richter, Stiftung Datenschutz
-
Thesen der Fokusgruppe Datenschutz
- Steffen Weiß, Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit
-
Impuls
- Thomas Jarzombek, MdB, Beauftragter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Digitale Wirtschaft und Startups
-
Single Sign-On mit netID
- Achim Schlosser, European netID Foundation
-
Privacy Preference Management with the Advanced Data Protection Control
- Max Schrems, NOYB – European Center for Digital Rights
-
Erfolgreiche Einwilligungsagenten und die User Experience
- Prof. Dr. Max von Grafenstein, LL.M., Universität der Künste Berlin
-
Potentiale von Datentreuhandstrukturen
- Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Universität Bonn
-
Einwilligungsverwaltung aus aufsichtsbehördlicher Perspektive
- Dr. Nina Elisabeth Herbort, Referat Telemedien bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
-
Einwilligungsverwaltung und PIMS aus Sicht des Verbraucherschutzes
- Florian Glatzner, vzbv
-
Zukunft von Tracking und Cookies aus Sicht der Wirtschaft
- Christian Dürschmied, BVDW
- Dr. Bernd Nauen, Zentralverband der Werbewirtschaft e.V.
- Michael Neuber, Google Germany
-
Ist die Einwilligung die Lösung oder das Problem?
- Kristin Benedikt, Verwaltungsgericht Regensburg
- Dr. Malte Engeler, Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
-
Das TTDSG in der Datenschutzgesetzgebung
- Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Kristin Benedikt, Verwaltungsgericht Regensburg
- Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Technische Hochschule Köln
- Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M., Universität Wien
-
Planungen der Bundesregierung zur Rechtsverordnung nach § 26 TTDSG
- Rolf Bender, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
-
Datenpolitik in der neuen Legislaturperiode
- Ann Cathrin Riedel – LOAD e. V., Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit
- Konstantin von Notz, MdB – Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Präsentationen
DatenTag ZUM HÖREN: "Das TTDSG und neue Wege zur Einwilligung"
-
Begrüßung
- Frederick Richter, Stiftung Datenschutz
-
Thesen der Fokusgruppe Datenschutz
- Steffen Weiß, Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit
-
Impuls
- Thomas Jarzombek, MdB, Beauftragter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Digitale Wirtschaft und Startups
-
Single Sign-On mit netID
- Achim Schlosser, European netID Foundation
-
Privacy Preference Management with the Advanced Data Protection Control
- Max Schrems, NOYB – European Center for Digital Rights
-
Erfolgreiche Einwilligungsagenten und die User Experience
- Prof. Dr. Max von Grafenstein, LL.M., Universität der Künste Berlin
-
Potentiale von Datentreuhandstrukturen
- Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Universität Bonn
-
Einwilligungsverwaltung aus aufsichtsbehördlicher Perspektive
- Dr. Nina Elisabeth Herbort, Referat Telemedien bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
-
Einwilligungsverwaltung und PIMS aus Sicht des Verbraucherschutzes
- Florian Glatzner, vzbv
-
Zukunft von Tracking und Cookies aus Sicht der Wirtschaft
- Christian Dürschmied, BVDW
- Dr. Bernd Nauen, Zentralverband der Werbewirtschaft e.V.
- Michael Neuber, Google Germany
-
Ist die Einwilligung die Lösung oder das Problem?
- Kristin Benedikt, Verwaltungsgericht Regensburg
- Dr. Malte Engeler, Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
-
Das TTDSG in der Datenschutzgesetzgebung
- Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Kristin Benedikt, Verwaltungsgericht Regensburg
- Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Technische Hochschule Köln
- Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M., Universität Wien
-
Planungen der Bundesregierung zur Rechtsverordnung nach § 26 TTDSG
- Rolf Bender, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
-
Datenpolitik in der neuen Legislaturperiode
- Ann Cathrin Riedel – LOAD e. V., Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit
- Konstantin von Notz, MdB – Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Das TTDSG und neue Wege zur Einwilligungsverwaltung
Am 1. Dezember 2021 trat das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft. Es setzt die ePrivacy-Richtlinie um und reguliert vor allem das Nutzertracking zu Werbezwecken. Wir haben Expertinnen und Experten eingeladen, mit uns zu diskutieren, was diese nachträgliche Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie für den Umgang mit Cookies bedeutet.
Wir wollten wissen, welche Chancen die neuen Instrumente bieten, die im TTDSG erwähnt sind und die demnächst vom Bund noch genauer geregelt werden sollen: Dienste zum Einwilligungsmanagement und Personal Information Management Services. Wir hinterfragten kritisch die Einwilligung im Datenschutz und sprachen über die Zukunft des Trackings aus Sicht von Wirtschaft und Verbraucherschutz.
Thomas Jarzombek, MdB, Beauftragter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Digitale Wirtschaft und Startups, forderte einen pragmatischen Datenschutz, der funktioniert. Personal Information Management Services (PIMS) seien eine vielversprechende Möglichkeit, die eigenen Präferenzen an Website-Betreiber zu übermitteln. Auch sogenannte Datentreuhänder, die ohne eigenes wirtschaftliches Interesse personenbezogene Daten verwalten und zugänglich machen, sollten in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
Im Bundeswirtschaftsministerium wird derzeit an einer Verordnung gearbeitet, die Nutzer:innen mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten geben soll. Dazu wird gerade ein Gutachten erstellt, an dem Stefan Weiß von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, Christiane Wendehorst von der Universität Wien und weitere Autor:innen schreiben. Wenn alles läuft wie geplant, könnte die Verordnung Ende des kommenden Jahres in Kraft treten, so der zuständige Referatsleiter Rolf Bender.
Weiß und Wendehorst schalteten sich im Verlauf der Veranstaltung zu, um einen Überblick über den Stand der Dinge zu geben und sich an der Diskussion zu beteiligen.
Viele Vorträge und Debatten drehten sich um die Einwilligung in die Datenverarbeitung, die sich oft nur in einem Klick auf die allseits unbeliebten „Cookie-Banner“ ausdrückt. Scharf kritisiert wurde das bestehende System der Einwilligung von Malte Engeler, Richter am Schleswig-Hosteinischen Verwaltungsgericht und Datenschutzexperte. Der Gesetzgeber sollte verhindern, dass die Einwilligung als Rechtsgrundlage „toxische Geschäftsmodelle“ ermögliche. Kristin Benedikt, Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg und ehemals bei der bayerischen Aufsichtsbehörde hauptberuflich mit der Materie befasst, hält PIMs, wenn sei gut umgesetzt seien, für eine sinnvolle Lösung des Einwilligungsdilemmas, denn schon jetzt ermögliche die DSGVO die Datenverarbeitung auf Basis anderer Rechtsgrundlagen, die nur zu selten genutzt würden.
Ganz konkrete Lösungen für die Verwaltung personenbezogener Daten stellten Achim Schlosser von Net-ID und Max Schrems von der österreichischen Bürgerrechtsorganisation NOYB vor. Louisa Specht-Riemenschneider von der Forschungsstelle Datenrecht der Universität Bonn zeigte die Potentiale der Datentreuhänder auf.
Für die datenverarbeitende (Werbe-)Wirtschaft diskutierten Michael Neuber von Google, Bernd Nauen vom Zentralverband der Werbewirtschaft und Christian Dürschmied vom Branchenverband der digitalen Wirtschaft. Dabei traten ganz unterschiedliche Sichtweisen zutage: Während Google sich von Cookies und Fingerprinting beim eigenen Chrome-Browser verabschiedet, hält Nauen Cookies nach wie vor für wichtig, um personenbezogene Werbung auszuspielen; andernfalls drohten eine Flut irrelevanter Werbung und vermehrt zahlungspflichtige Angebote. Wichtig sei außerdem, dass Anbieter von PIMS nicht zu „neuen Torwächtern“ würden.
Aus Sicht der Verbraucher kommt es darauf an, wie das TTDSG ausgelegt werde, so Verbraucherschützer Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Er regte an, dass die Rechtsverordnung des Bundes möglichst viele Dienste einschließen möge, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern individuelle Entscheidungen zu ermöglichen.
Ulrich Kelber sprach sich für datenminimierende Einwilligungsassistenten aus – sie könnten datensparsamer sein als eine zentrale Datenhaltung beim Einwilligungsmanagement, so der Bundesdatenschutzbeauftragte in einer Diskussionsrunde.
Die Konferenz endete mit einem Blick auf die Politik, der allerdings aufgrund der laufenden Koalitionsverhandlungen ohne konkrete Aussagen zur Politik der künftigen Bundesregierung auskommen musste. Grünen-Politiker und Innenexperte Konstantin von Notz und Ann Cathrin Riedel, Vorsitzende des LOAD e.V. und Vertreterin der Friedrich-Naumann-Stiftung, waren sich einig, dass es gesamtgesellschaftliche Diskussionen und bürgerschaftliches Engagement brauche, um gute, gemeinwohlorientierte Datenpolitik umzusetzen.
Programm
- Frederick Richter, Stiftung Datenschutz
Thesen der Fokusgruppe Datenschutz zu Datenmanagement- und Datentreuhandsystemen
- Steffen Weiß, Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit
- Thomas Jarzombek, MdB, Beauftragter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Digitale Wirtschaft und Startups
Single Sign-On mit netID
- Achim Schlosser, European netID Foundation
Privacy Preference Management with the Advanced Data Protection Control
- Max Schrems, NOYB – European Center for Digital Rights
Erfolgreiche Einwilligungsagenten und die User Experience
- Prof. Dr. Max von Grafenstein, LL.M., Universität der Künste Berlin
Potentiale von Datentreuhandstrukturen
- Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Universität Bonn
Einwilligungsverwaltung aus aufsichtsbehördlicher Perspektive
- Dr. Nina Elisabeth Herbort, Referat Telemedien bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Kaffeepause mit Cookie-Buffet
Einwilligungsverwaltung und PIMS aus Sicht des Verbraucherschutzes
- Florian Glatzner, vzbv
Zukunft von Tracking und Cookies aus Sicht der Wirtschaft
- Christian Dürschmied, BVDW
- Dr. Bernd Nauen, Zentralverband der Werbewirtschaft e.V.
- Michael Neuber, Google Germany
Ist die Einwilligung die Lösung oder das Problem?
- Kristin Benedikt, Verwaltungsgericht Regensburg
- Dr. Malte Engeler, Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Das TTDSG in der Datenschutzgesetzgebung
- Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Das TTDSG in der Datenschutzgesetzgebung
- Kristin Benedikt, Verwaltungsgericht Regensburg
- Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Technische Hochschule Köln
- Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M., Universität Wien
Planungen der Bundesregierung zur Rechtsverordnung nach § 26 TTDSG
- Rolf Bender, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datenpolitik in der neuen Legislaturperiode
- Ann Cathrin Riedel – LOAD e. V., Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit
- Konstantin von Notz, MdB – Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen