Datenschutz im Fokus: Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 #btw25

Aus dem Wahlprogramm von CDU/CSU

Hier finden Sie eine Auswahl datenschutzbezogener Punkte aus den Wahlprogrammen der CDU/CSU, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Expertinnen und Experten der Stiftung Datenschutz ergänzen die Positionen der Partei durch Kommentare.

Zum Wahlprogramm

  • „Die Datenschutzregeln erweisen sich im Alltag vielfach als nicht praktikabel. Wir steuern klar um und machen mit neuem Pragmatismus aus der Datenschutzpolitik eine echte Datenchancenpolitik. (S. 28)“

  • Kommentierung

    Aus unserer Sicht schließen sich ein effektiver Schutz des Grundrechts auf Datenschutz und das Ergreifen von Chancen aus der Datennutzung nicht gegenseitig aus. Ein Datenschutzrecht mit Blick auf das Wesentliche schafft beides: Schutz vor Risiken und Ermöglichen von Innovationen.

  • Anstelle von Datenminimierung setzen wir auf Datensouveränität und Datensorgfalt: Jeder muss selbst bestimmen können, wann, wo und wozu Daten von ihm erhoben und genutzt werden. Datenerheber und Datenverarbeiter müssen Sorgfaltsstandards erfüllen. (S. 28)“

  • Kommentierung

    Das Datenschutzrecht ist an vielen Stellen flexibel. Das Gebot zur Datenminimierung erlaubt zwar nur so viel Daten zu erheben, wie für den damit zu verfolgenden Zweck notwendig. Durch Ausweitung des Zweckes kann jedoch die Menge an rechtmäßig zu erhebenden Daten ohne weiteres erhöht werden.

  • „Chancen von Open Data für Innovationen und Wachstum nutzen. Dazu fördern wir die automatisierte Erhebung und Nutzung von Daten. Gerade für echte Durchbrüche bei KI ist eine breite Verfügbarkeit unverzichtbar. (S. 28)“

  • Kommentierung

    Künstliche Intelligenz ist fehleranfällig (z. B. Erzeugung von falsch-positiven Ergebnissen) und kann bislang nicht neutral, d. h. vorurteilsfrei eingesetzt werden.

  • „Wir setzen ein modernes Forschungsdatengesetz in Kraft, um durch die Verfügbar- und Nutzbarmachung von Daten ein deutliches Mehr an Forschung in gesellschaftlich relevanten Bereichen zu ermöglichen. (S. 28)“

  • Kommentierung

    Das Schaffen grundrechtskonformer gesetzlicher Grundlagen für das Nutzen von Daten kann dem allgemeinen Wohl dienen. Eine Kodifizierung stärkt die Rechtssicherheit auch im Forschungsbereich.

  • „Wir machen die Datenschutz-Grundverordnung alltagstauglich. Es braucht mehr standardisierte Verfahren, etwa für Werkstätten und Arztpraxen sowie beim Austausch mit und zwischen staatlichen Behörden. (S. 29)“

  • Kommentierung

    Standardisierte Vorgaben und Muster können kleinen Unternehmen und Organisationen beim Bewältigen der DSGVO-Vorgaben helfen. Wir arbeiten bereits aktiv an diesem Ansatz und bieten Orientierung mit unseren Programmen ‚Datenschutz im Ehrenamt‘ und ‚Datenschutz in Kleinunternehmen’.

  • „Die bestehenden Doppelstrukturen zum Datenschutz auf Bundes- und Landesebene müssen abgebaut werden. (S. 29)“

  • Kommentierung

    Eine inhaltliche Vereinheitlichung der Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich würde zu weniger Unsicherheiten über Auslegung und Anwendung der DSGVO führen. Eine arbeitsteilige Behandlung von Themen durch die vielen Datenschutzaufsichten in Deutschland würde die Effizienz der Behörden insgesamt erhöhen.

  • „Wir schaffen digitale Befugnisse wie Quellen-Telekommunikations­überwachung, Online-Durchsuchung und automatische Datenanalyse mittels KI für alle Bundes­sicherheits­behörden. (S. 38)“

  • Kommentierung

    Die Fehler-Quoten bei Anwendungen künstlicher Intelligenz sind hoch, d. h. es werden unschuldige Menschen verdächtigt.

  • „Wir ändern die Datenschutzauflagen für gemeinnützige Vereine. Sie sollen keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen müssen. (S. 55)“

  • Kommentierung

    Wir helfen Vereinen mit Informationen zur Rechtsumsetzung. Doch die interne Kompetenz und Beratung, die eigene Datenschutzbeauftragte bieten sollen, können wir nicht ersetzen. Auch bei Abschaffung interner Beauftragter bleiben alle Pflichten aus der DSGVO bestehen und müssen dann ohne interne Hilfe umgesetzt werden.

  • „Die Potenziale der elektronischen Patientenakte , von digitalen Gesundheitsanwendungen oder des Einsatzes von KI werden wir im Einklang mit dem Datenschutz weiter ausschöpfen. (S. 69)“

  • Kommentierung

    Beim Umgang mit Gesundheitsdaten spielt das Vertrauen der Patientinnen und Patienten eine große Rolle. Eine Verarbeitung sollte daher tatsächlich nur im Einklang mit Datenschutz und Datensicherheit erfolgen, damit digitale Systeme und Angebote Erfolg haben und genutzt werden.

  • „Wir machen den digitalen Vollzug zum Standard. Dafür setzen wir auch das ‚Once-Only‘-Prinzip konsequent um, wonach Bürger und Unternehmen ihre Daten nur ein einziges Mal an die Verwaltung übermitteln müssen. Das Basisregister für Unternehmen und das einheitliche Unternehmenskonto sind wichtige Bausteine. (S. 77)“

  • Kommentierung

    Zentrale Datenbanken bergen besondere Gefahren, z. B. bei Cyber-Angriffen. Zentrale Zugriffsrechte erhöhen das Missbrauchspotenzial.

Aus den Wahlprogrammen der anderen Parteien