Datenschutz im Fokus: Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 #btw25

Aus dem Wahlprogramm des BSW

Hier finden Sie eine Auswahl datenschutzbezogener Punkte aus den Wahlprogrammen des BSW, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Expertinnen und Experten der Stiftung Datenschutz ergänzen die Positionen der Partei durch Kommentare.

Zum Wahlprogramm

  • „Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kann einen großen Beitrag für effizientere und schnellere Prozesse und eine Verminderung der Bürokratielasten leisten. […] Mit einem zentralen Online-Portal für Bürger und Unternehmen als ‚One-Stop-Shop‘ für alle behördlichen Dienstleistungen, in dem Daten nur einmal eingegeben werden müssen (‚Once-Only-Prinzip‘) wollen wir das Leben für die Menschen vereinfachen. (S. 18)“

  • Kommentierung

    Zentrale Datenbanken bergen besondere Gefahren, z. B. bei Cyber-Angriffen. Zentrale Zugriffsrechte erhöhen das Missbrauchspotenzial.

  • „Digitalisierung kann aber auch die Bürokratielasten nach oben treiben, vor allem für kleinere Betriebe und Selbstständige, wenn sie zwangsweise verfügt wird. Das ist etwa bei der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung und zur elektronischen Budgetierung der Fall. Oder auch bei seitenlangen Datenschutzerklärungen, die niemand liest, die aber abgemahnt werden können. Derartige Zwangsmaßnahmen lehnen wir ab. (S. 18)“

  • Kommentierung

    Auch kleine Betriebe müssen ihre Kundendaten wirksam schützen und die von ihnen genutzten Dienste müssen transparent und vertrauenswürdig sein.

  • „Das Einholen von Bonitätsauskünften bei Verbraucherverträgen, die nichts mit Krediten zu tun haben, sollte untersagt werden. Gespeicherte Daten müssen nach spätestens einem Jahr gelöscht werden. (S. 30)“

  • Kommentierung

    Derzeit werden nicht nur Daten zu Krediten, sondern auch zu anderen Vertragsverhältnissen bei Auskunfteien gespeichert und werden bis zu drei Jahre lang gespeichert.

  • „Ermächtigungsgrundlagen mit besonders hoher Eingriffstiefe – wie die KI-basierte Auswertung von Bestandsdaten oder der automatisierte Datenabgleich – sind nur da erforderlich, wo unsere Gesellschaft vor extremistischen, terroristischen oder anderen schwersten Straftaten geschützt werden muss. (S. 35)“

  • Kommentierung

    Künstliche Intelligenz ist fehleranfällig (z. B. Erzeugung von falsch-positiven Ergebnissen) und kann bislang nicht neutral, d. h. vorurteilsfrei eingesetzt werden.

  • „Statt weitere Milliarden für die Vertiefung unserer Abhängigkeit an US-Monopolisten zu überweisen, sollte die nächste Bundesregierung die Verwaltung dabei unterstützen, Open-Source-Lösungen einzusetzen, die langfristig viel Geld sparen und bei denen unsere Daten nicht ins Eigentum amerikanischer IT-Konzerne übergehen. (S. 43)“

  • Kommentierung

    Open Source-Lösungen müssen ebenso wie Anwendungen auf Basis proprietärer Systeme datenschutzrechtlichen Regeln entsprechen. Da es rechtlich kein Eigentum an Daten gibt, können Daten auch keinem Unternehmen im zivilrechtlichen Sinne gehören.

Aus den Wahlprogrammen der anderen Parteien