Aus dem Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen
Hier finden Sie eine Auswahl datenschutzbezogener Punkte aus den Wahlprogrammen Bündnis90/Die Grünen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Expertinnen und Experten der Stiftung Datenschutz ergänzen die Positionen der Partei durch Kommentare.
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„Wir werden der Digitalisierung von Wirtschaft und Wissenschaft und der Entwicklung von digitalen Geschäftsmodellen einen deutlichen Schub geben, um unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft zu sichern. […] Dazu wollen wir die Entwicklung und Anwendung von KI, die Etablierung robuster Cybersicherheitsstandards sowie die Stärkung digitaler Kompetenzen in Unternehmen und Hochschulen […] gezielt fördern und die Datennutzung […] erleichtern. […] Wir schaffen zudem passende Rahmenbedingungen für interoperable Standards und für einen sicheren und effizienten Datenaustausch entlang der gesamten Wertschöpfungskette. (S. 23)“
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Kommentierung
Bei Datennutzungen, die nicht auf personenbezogenen Daten beruhen, steht das Datenschutzrecht bereits jetzt nicht entgegen.
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„Wir ermöglichen den Einsatz von Automatisierung und KI-Anwendungen überall, wo sie hilfreich, sinnvoll, diskriminierungsarm und ethisch verantwortbar sind. […] Damit Daten nicht immer wieder neu erhoben werden müssen, treiben wir die Registermodernisierung und -vernetzung voran. Die Behörden sollen Datentools vorhalten, bei denen Bürger*innen und Unternehmen ihre Daten nur einmal einpflegen müssen. Dann müssen die verschiedenen Ebenen der Verwaltung darauf selbst zurückgreifen. […] Dafür brauchen wir auch eine eigene Cloud für die Verwaltung, die Sicherheit, Datenschutz, Quelloffenheit und Anbieterunabhängigkeit gewährleistet. (S. 34)“
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Kommentierung
Zentrale Zugriffsrechte bergen besondere Gefahren, z. B. bei Cyber-Angriffen.
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„Um das große Potenzial von Datenkollaboration für Innovation und Produktivität zu heben, muss die Umsetzung des Datenschutzes stark vereinfacht und weniger bürokratisch werden, ohne das Datenschutzniveau zu senken. […] Die Datenschutzgrundverordnung muss effizienter und einheitlicher umgesetzt werden. Eine Reform der Datenschutzaufsicht hin zu Einheitlichkeit, Verlässlichkeit und Einfachheit ist nötig, etwa durch die Bündelung von Zuständigkeiten für bestimmte Sektoren oder Forschung bei einzelnen Aufsichtsbehörden. Zudem stärken wir die Datenschutzkonferenz als gemeinsame Koordinationsstelle der Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern und verleihen ihr eine dauerhafte Struktur. (S. 35)“
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Kommentierung
Doppelregulierung entsteht nicht durch die DSGVO, sondern durch das BDSG und nationale, sektorspezifische Sonderregellungen. Zuständigkeitsfragen kann der Bund regeln.
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„Unnötige Bürokratie, die heutzutage digital und effizienter laufen könnte, muss abgebaut und der Nutzen für Patient*innen erhöht werden, auch durch den Einsatz von KI. Wir haben die Nutzung von Daten für Forschung und Versorgung verbessert und werden diesen Weg fortsetzen , um die Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern. (S. 90 f.)“
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Kommentierung
Künstliche Intelligenz ist fehleranfällig (z. B. Erzeugung von falsch-positiven Ergebnissen) und wird in digitalen Gesundheitsakten vom Menschen nur schwer erkannt.