DatenTag: Das Recht auf Datenportabilität

29. November 2017, 09:43 Uhr

Europas Bürger bekommen im kommenden Jahr die Möglichkeit, ihre gespeicherten personenbezogenen Daten von einem Anbieter zu einem anderen Dienstleister mitzunehmen. Die Ausgestaltung dieses Rechts auf Datenportabilität ist allerdings noch recht vage formuliert - nicht nur die Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen.

Der Gesetzgeber hofft, dass mit der Mitnahmemöglichkeit für „eigene“ Daten die Schwelle zum Wechsel von Anbietern digitaler Dienste sinken wird und die Verbraucher bessere Kontrollmöglichkeiten über ihre personenbezogenen Daten erhalten. Wie dies in der Praxis funktionieren kann, ist noch unklar: Es gibt kaum praktische Erfahrungen in Wirtschaftsunternehmen und Aufsichtsbehörden und auch keine richterliche Rechtsfortbildung. Daher untersuchte die Stiftung Datenschutz in einer Studie die rechtlichen, technischen und verbraucherbezogenen Implikationen des Rechts auf Datenportabilität und gibt Empfehlungen, wie das neue Instrument nutzbar gemacht werden kann. 

Welche Konsequenzen die teils noch vagen rechtlichen Rahmenbedingungen haben werden, wurde dabei genauso untersucht wie die möglichen Folgen für die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Die wichtigsten Studienergebnisse und Inhalte der Veranstaltung sehen Sie in unserem Veranstaltungsbericht.