Kommunikationsanlässe

Während also eine allgemeine Datenschutzkommunikation an die Öffentlichkeit in Form von Privacy Policies o.ä. nützlich sein kann, aber nicht vorgeschrieben ist, ist der Betroffene im Kontext konkreter Datenverarbeitungen verpflichtend nach Maßgabe des Datenschutzrechts zu informieren. Hier bestehen detaillierte Vorgaben, die aber nicht (nur) nach den Buchstaben des Gesetzes erfüllt werden müssen, sondern denen noch ein kommunikativer Mehrwert mitgegeben werden kann.

Auch wenn Aufsicht aus Sicht der Verantwortlichen Stelle häufig eher im Zusammenhang mit Verstößen und Sanktionen eine Rolle spielt, sollte die Ebene des informellen Austausches und der faktischen Zusammenarbeit mit diesen für den Datenschutz nicht unterschätzt werden. Hier finden Sie praktische Hilfe zu den Fragekomplexen:

sowie