US-Cloud Act: Microsoft kann Zugriff durch US-Behörden nicht ausschließen

21. Juli 2025

Bereits am 17. Juli 2025 erklärte ein Microsoft-Manager laut Swiss IT Magazine, dass nicht garantiert werden könne, dass keine Daten an US-Behörden weitergegeben werden.

Kirsten Bock (Stiftung Datenschutz):

„Einmal mehr wird bestätigt, dass die Herausgabepflicht gemäß dem Cloud Act alle Unternehmen betrifft, die an der US-Börse gelistet sind – also zum Beispiel auch die Deutsche Telekom. Welche konkreten und tatsächlichen Probleme daraus entstehen, lässt sich derzeit kaum überblicken.

Umso dringlicher ist daher – insbesondere für die Nutzung von Diensten durch Regierungen, Behörden, andere öffentliche Stellen sowie Unternehmen der kritischen Infrastruktur – eine europäische Lösung erforderlich.

Das Argument, eine solche Lösung sei in Europa nicht machbar, ist unzutreffend. Hier bedarf es eines gemeinsamen politischen Willens. Die Bundesregierung hat jetzt die Chance, in diesem Bereich Großes in Bewegung zu setzen.“