Rechtsgrundlage für digitale Fotofahndung: Was sollte beachtet werden?

17. März 2026

Das Bundesjustizministerium schlägt eine Rechtsgrundlage für neue digitale Ermittlungsmaßnahmen im Bereich des Online-Bildabgleichs und der automatisierten Datenanalyse vor.

Wenn Journalist*innen mit Hilfe einer kommerziellen KI-Software das Auffinden von Kriminellen rasch gelingt, nachdem es der Polizei in mehreren Jahren davor nicht gelang, dann erzeugt das logischerweise Forderungen bei den offiziellen Ermittlungsbehörden. 

In einer Investigativrecherche gelang es 2023 mithilfe des Programms PimEyes, innerhalb kurzer Zeit ein Ex-RAF-Mitglied ausfindig zu machen. Die Strafverfolgungsbehörden kannten ein Programm wie dieses, durften es jedoch nicht nutzen, weil sie keine gesetzliche Erlaubnis dazu hatten. Nun hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, eine solche Rechtsgrundlage zu schaffen. 

Da riesige Mengen personenbezogener Daten werden sollen, müssen aus unserer Sicht bei diesem gesetzgeberischen Vorhaben einige Punkte dringend beachtet werden:

  • Es braucht klare Verfahren und rechtsstaatliche Wege zur Überprüfbarkeit, damit nicht eine nur wenig kontrollierte Massenüberwachung ermöglicht wird.
  •  Der Einsatz der biometrischen Fotofahndung auf Basis des Netzinhalts muss zudem auf schwere Kriminalität beschränkt bleiben.
  •  Auch sollten Gesichtspunkte der Erforderlichkeit leitend sein: Um keine „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür“ zu ermöglichen, dürfen alle für das konkrete Ermittlungsverfahren nicht benötigten Daten auch nicht gespeichert bleiben. Zwar bedeutet dies, dass zu jedem Verfahren Bilddaten neu gesucht werden müssen. Doch der Aufbau einer Super-Bilddatenbank mit allen Fotos aus dem Internet wäre eines freiheitlichen Rechtsstaats unwürdig.