EU-Richtlinie definiert Straftatbestände für digitale Gewalt, einschließlich Deepfakes

22. Juli 2025

Deepfakes von Personen sind eine Form bildbasierter Gewalt. Sie verletzen die informationelle Integrität der betroffenen Personen – unabhängig davon, ob es sich um echte oder KI-generierte Aufnahmen handelt. Die Artikel 7 und 8 der Europäischen Grundrechtecharta schützen die informationelle Integrität von Personen.

Kirsten Bock (Stiftung Datenschutz): „Netzpolitik.org weist zu Recht darauf hin, dass die Diskussion um Deepfakes auch andere Formen bildbasierter, sexualisierter Gewalt einschließen muss. Die EU hat mit der Richtlinie (EU) 2024/1385 vom 24. Mai 2024 einen Mindeststandard für die wirksame Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt geschaffen. Die Richtlinie definiert erstmals EU-weit Straftatbestände für bestimmte Formen digitaler Gewalt, die öffentlich gemacht werden. Sie muss bis 2027 in nationales Recht umgesetzt werden.“