IT-Sicherheit gemäß DSGVO: Vereinbaren und Umsetzen

Karsten U. Bartels

29. September 2022, 13:00 Uhr

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DIE AUFZEICHNUNG DES VORTRAGS IN VOLLER LÄNGE

Die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung an die IT-Sicherheit werden noch weitläufig unterschätzt. Das gilt für die interne Umsetzung in Unternehmen und Behörden sowie bei Beauftragung und Vergabe von IT-Leistungen.

Rechtsanwalt Karsten U. Bartels erläutert, wie die technischen und rechtlichen Anforderungen der DSGVO an die IT-Sicherheit interdisziplinär umgesetzt werden können. Schwerpunkte sind:

  • Auswahl und Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
  • Datenschutzrechtliche Risikobewertung
  • Bestimmen, Einhalten und Unterschreiten des Stands der Technik
  • Auditierung der IT-Sicherheit und Prüfung durch die Aufsichtsbehörden
  • Bedeutung von IT-sicherheitsbezogenen Zertifikaten
  • Vereinbarungen zur IT-Sicherheit: Wie ist umzugehen mit Detaillierung, Prüfbarkeit, Agilität und der Verzahnung mit Leistungsverträgen.

Unsere Referent:innen

  • Karsten U. Bartels,

    Karsten U. Bartels, LL.M. (Rechtsinformatik) ist Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei HK2 sowie Geschäftsführer der HK2 Comtection GmbH. Er ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Lehrbeauftragter der Hochschule Hof für Datenschutz-Compliance. Außerdem engagiert er sich im Deutschen Anwalt Verein als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und ist stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT).