Überwachung in der Studentenbude?

mit Dr. Stefan Brink

08. Juni 2021, 13:00 Uhr

Die Aufzeichnung des Webinars

Die Präsentation zum Download

Die Präsentation von Dr. Stefan Brink können Sie hier downloaden.

Ein Teilnehmer hat auf die folgenden Beschlüsse hingewiesen:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vom 4. März 2021, Az. 14 B 278/21.NE
Zur Pressemitteilung: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/17_210304/index.php

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein vom 4. März 2021, Az. 3 MR 7/21
Zur Pressemitteilung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OVG/Presse/PI_OVG/2021_03_04_Videoaufsicht_bei_elektr_Hochschulpruefung.html

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen Studierende häufig auf Online-Veranstaltungen ausweichen und auch Prüfungen online ablegen. Um Online-Prüfungen zu beaufsichtigen, setzen Hochschulen häufig digitale „Tools“ ein, die mittels Kamera und Mikrofon die Prüfungen überwachen. So sollen etwaige Betrugsversuche unterbunden und die Chancengleichheit gewahrt werden. Digitale Formate zur Kontrolle von Prüfungen – Online-Proctoring – können aber auch massiv in die Rechte von Studierenden eingreifen. Doch die Rechte der Studierenden müssen auch bei Online-Prüfungen beachtet werden.

Um einen Überblick über die eingesetzte Software an Baden-Württembergischen Universitäten und Hochschulen zu erhalten, hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Stefan Brink kürzlich alle öffentlichen Hochschulen des Landes angeschrieben und um Auskunft gebeten. Die Rückmeldungen werden derzeit ausgewertet und die Ergebnisse mit den Hochschulen und dem Wissenschaftsministerium erörtert.Eine kurze filmische Veranschaulichung des Themas steht in der Mediathek auf der Homepage des Landesbeauftragten zum Abruf bereit: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/mediathek/

Unser Referent

  • Dr. Stefan Brink, Referent bei Datenschutz am Mittag am 8. Juni 2021

    Dr. Stefan Brink

    ist seit dem 1. Januar 2017 Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg. Zuvor war er von 2008 bis 2016 Leiter Privater Datenschutz beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, seit 2012 zugleich stellvertretender Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.
    Nach Promotion bei Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) war Stefan Brink beim Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz, sodann als Richter am Verwaltungsgericht Koblenz und als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht (1. Senat, Prof. Dr. Reinhard Gaier) tätig.
    Brink wurde 1966 im pfälzischen Kaiserslautern geboren und studierte in Mainz, Heidelberg, Dijon und Paris Jura.

Als Videokonferenz- und Webinarplattform nutzen wir edudip. Die Daten werden in Rechenzentren in Europa verarbeitet.